Was nun, Herr Walthes? II
VKB: weniger Kammer, mehr bayerisch?
So hat die VKB ihrerseits nun offenbar seit August 2016 begonnen, Geschäftsstellen und Gesellschaften der „Versicherungskammer Bayern“ in „Bayerische Versicherungskammer“ umzubenennen. Damit dürfte die Verwechslungsgefahr für Kunden erst recht erhöht werden. Auch dazu keine Antwort von Walthes. Pikant: Die Umbenennung von privatrechtlich organisierten VKB-Töchtern (AG) suggeriert, dass die VKB-Dachgesellschaft als Versicherungsanstalt öffentlichen Rechts, die mit Gewährträgerhaftung ausgestattet ist, diese Gewährträgerhaftung auch auf die Töchter ausdehnt. Gilt für die AG-Töchter tatsächlich Gewährträgerhaftung? Keine Antwort.
Die Bayerische ist nach den vergeblichen Schlichtungsversuchen auf Führungsebene ebenfalls in die juristische Bahn eingeschwenkt. Nachdem die VKB in ihrer Klageschrift vom August 2016 von der Bayerischen forderte, den Wortbestandteil „die Bayerische“ nicht mehr zu verwenden und eine spätere Einigung scheiterte, wurde die Bayerische zu einer Klageerwiderung gezwungen. Damit war es mit der friedlichen Koexistenz vorbei. Nun reibt sich die Bayerische an falschen Voraussetzungen für die Klage, da die VKB-Mutter in anderen Geschäftsfeldern tätig sei und gar kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem stört man sich an der Umbenennung von VKB-Geschäftsstellen in „Bayerische Versicherungskammer“ für privatrechtliche Gesellschaften.
Und die Bayerische setzt jetzt noch eins drauf und will, da man sich längst nicht mehr auf Beamten-Kunden konzentriert, nun ihre Marken „Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung“ (Leben) und „Bayerische Beamten Versicherung“ (Sach) jeweils in „Meine Bayerische Lebensversicherung“ und „Meine Bayerische Allgemeine Versicherung“ umbenennen. Ob die VKB an dieser Umbenennung etwas auszusetzen hat, erfuhr die Redaktion trotz Nachfrage nicht. Im Gesamtpaket des Streits dürfte das jedoch auf Ablehnung stoßen – wegen der Verwechslungsgefahr. Die Bayerische wiederum setzte zeitgleich mit der Klageerwiderung zu einer Widerklage an. Dem Vernehmen nach geht es ihr vor allem darum, den eigenen Markenauftritt wie bisher betreiben zu können.