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update 13.02.2012
13.02.2012

Unisex – das unbekannte Wesen

Über die Einführung der geschlechtsneutralen Versicherungstarife herrscht noch große Unsicherheit, wie eine Forsa-Umfrage zeigt.

HANNOVER – Im Jahr der gesetzlich verpflichtenden Einführung von Unisex-Tarifen im Versicherungsbereich herrscht bei den Bundesbürgern noch großer Aufklärungsbedarf. Zwar weiß knapp die Hälfte der Befragten grundsätzlich von der gesetzlichen Neuregelung zum Thema Unisex (48 Prozent), aber nur 41 Prozent von ihnen glauben, selbst davon betroffen zu sein. Der größte Teil (52 Prozent) hat noch nie von der Einführung der Unisex-Tarife gehört. Das sind Ergebnisse einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa Anfang Februar im Auftrag des AWD durchgeführt hat.

Anlass für die Umfrage ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, der die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife, sogenannte Unisex-Tarife, einzuführen. Von dieser Neuregelung betroffen sind im Wesentlichen alle Arten privater Lebens- und Rentenversicherungen, private Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen. Für „Altverträge“ besteht jedoch Bestandsschutz.

In der Risiko-Lebensversicherung beispielsweise zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung bisher einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für Männer etwas günstiger wird, für Frauen dafür etwas teurer. Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage zeigen jedoch, dass 54 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass sich im Bereich Risiko-Leben die Versicherungsbeiträge für Männer durch Unisex erhöhen.

Der AWD hat die Umfrage nicht ohne Grund in Auftrag gegeben. Wegen der Umstellung auf Unisex-Tarife werden Vertriebe in diesem Jahr eine Offensive starten, um zum Beispiel Männer, die in die private Krankenvollversicherung wechseln können, noch vor dem 21. Dezember 2012 zu einem Umstieg in die Private zu bewegen. Sie können sich so noch die alten, günstigeren Bedingungen sichern. Vorausgesetzt, der Bestand wird nicht gleichfalls auf Unisex umgestellt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht das zwar nicht vor, aber die Mehrheit der deutschen Krankenversicherer plante zunächst auch eine Umstellung für den Bestand, um ungünstige Wanderungsbewegungen zwischen den Tarifen zu verhindern.

Da der deutsche Gesetzgeber aber mit der Umsetzung des Gerichtsurteils hinterher hinkt, wird es dazu wohl nicht kommen. Nach Brancheneinschätzung hätte spätestens im Januar eine Entscheidung vorliegen müssen, damit eine Bestandsumstellung bis Mitte Dezember erfolgen kann.

portfolio international update 13.02.2012/kmo/gcu

 
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