Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, heißt ein bekanntes Sprichwort. Ein Lied davon singen kann auch R. Birnbaum. Der 36-jährige Redakteur aus Frankfurt am Main hatte kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres, nach langem Suchen, endlich eine geeignete und vermietete Dreizimmerwohnung gefunden, die er zur Kapitalanlage kaufen wollte. Der Kaufpreis: 100.000 Euro.
Da alles nun sehr schnell gehen sollte, beauftragte er das Baufinanzierungsunternehmen Interhyp mit der Suche nach einer geeigneten Bank. Zügig vermittelte der Baugeldvermittler eine zinsgünstige Bank. Die PSD-Bank Hessen-Thüringen hatte die Zusage für ein Grundschulddarlehen in Höhe von 57.000 Euro übernommen. Die Bank gehört zur bundesweit vertretenen PSD-Bankengruppe und ist eine selbstständige, in ihrem Geschäftsgebiet Hessen und Thüringen regional tätige Bank für private Kunden.
Nur einige Tage später – unmittelbar vor Weihnachten – wurde der Kaufvertrag ordnungsgemäß beim Notar unterschrieben. Sofort wurde auch der Mieter über den Verkauf der Wohnung unterrichtet und über sein Vorkaufsrecht belehrt. Der Mieter hatte bis Ende Februar Zeit, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. R. Birnbaum hatte sich aber sicherheitshalber schon beim Besichtigungstermin beim Mieter erkundigt, ob er denn selbst die Wohnung kaufen wolle. Der Mieter zeigte kein Interesse am Erwerb der Wohnung.
Um sich die zu diesem Zeitpunkt sehr günstigen Zinsen der Finanzierung zu sichern, unterschrieb er Mitte Januar den Darlehensvertrag, den er Anfang Januar bekommen hat. Für die Unterschrift hatte er 14 Tage Zeit. Alles schien in trockenen Tüchern zu sein, bis sich Ende Februar dann der Verkäufer bei Birnbaum meldete und ihm schriftlich mitteilte: „Wir haben die Wohnung an den Mieter veräußert, da er in sein Vorkaufsrecht eingetreten ist. Aus diesem Grunde müssen wir Ihnen leider mitteilen, das wir vom Kaufvertrag zurücktreten müssen.“
Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sind Birnbaum auf einen Schlag Kosten in Höhe von 5.100 Euro entstanden. Dem Notar hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits knapp 800 Euro gezahlt. Zudem verlangte die Bank für das Darlehen eine Nichtabnahmeentschädigung von 4.300 Euro.





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