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Vorsorge
08.06.2012

Staat will private Pflegezusatzversicherung fördern

Jeder Volljährige, der eine private Pflegeversicherung als Zusatz zur Sozialversicherung abschließt, soll hierfür künftig fünf Euro im Monat Zuschuss erhalten.

Künftig unterstützt der Staat jeden Volljährigen, der eine private Pflegeversicherung als Zusatz zur Sozialversicherung abschließt. Der Staat wird künftig so viele Pflegeversicherungspolicen mit jeweils fünf Euro im Monat bezuschussen, wie abgeschlossen sind. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nannte jetzt erste Details des Kompromisses, der noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren soll.

Folgende Details zum neuen Pflege-Riester wurden bekannt: Das Geld werde für Policen gezahlt, die mindestens zehn Euro im Monat kosten und im Pflegefall mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen. Das Gesetz basiert auf dem Modell der Riester-Rente. Der Staat schreibt vor, dass Versicherungsunternehmen niemanden wegen seines Alters oder wegen individueller Risiken ablehnen dürfen. Im Gegenzug soll es eine fünfjährige Wartezeit geben. Das heißt: Ein Versicherter muss mindestens fünf Jahre Beiträge zahlen, ehe er eine Leistung in Anspruch nehmen kann. Wer in dieser Zeit zum Pflegefall wird, geht leer aus.

Durch den Annahmezwang ist davon auszugehen, dass die Policen teurer werden als bisher. Derzeit zahlt eine Frau von 40 Jahren rund 12 Euro im Monat für eine einfache, zuschussfähige Pflegetagegeld-Versicherung, eine 50-jährige Frau nahezu 20 Euro. Der Durchschnittsbeitrag beträgt nach Zahlen privater Krankenkassen (PKV) derzeit rund 100 Euro.

Vor zehn Jahren hatten die Deutschen rund 690.000 Pflegezusatzpolicen über die PKV abgeschlossen, inzwischen sind es rund 1,7 Millionen Verträge. Hinzu kommen mehrere hunderttausend Pflegerenten der Lebensversicherer. Diese Altverträge sind allerdings nicht allesamt zu den Konditionen abgeschlossen worden, die der Staat nun für seine Förderung vorschreibt. Niemand weiß, wie viele Altverträge förderungswürdig seien, hieß es im Bundesgesundheitsministerium. Vermutlich entsprächen die meisten nicht den Kriterien. Jedoch würden viele Versicherer und ihre Kunden die Verträge wohl abändern.

Generell ist die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung versandet (siehe früherer Artikel). Zum 1. Januar 2012 trat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das Familienpflegezeitgesetz, in Kraft. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, sondern sie hängt vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Jetzt ist das Pflegeneuausrichtungs-Gesetz auf dem parlamentarischen Weg.

Die staatlich geförderte private Pflegezusatz-Versicherung auf freiwilliger Basis soll ab 1. Januar 2013 kommen. Die ursprünglich vorgesehene obligatorische Lösung kommt aber nicht. Immerhin handelt es sich um kapitalgedeckte Policen, deren Anlage eines ergänzenden Kapitalstocks außerhalb des staatlichen Einflussbereichs bleibt. Für Vermittler bringt dies neue Ansatzpunkte für die Kundenansprache.

portfolio international update 07.06.2012/dpo/gor

 
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