Seit Jahresbeginn ziehen die Versicherer durchs Land und präsentieren den Vertriebspartnern ihre Tarife für die neue Basisversorgung. Sie soll einen Teil des Umsatzausfalls, der durch die Streichung des Steuerprivilegs für Lebensversicherungspolicen entsteht, kompensieren. Vor allem bei den Selbstständigen wollen die Versicherer damit reüssieren.
Die Assekuranz wittert angesichts des hohen Fördervolumens einen guten Absatz für die neuen Rürup-Policen. Noch nie zuvor war der Staat bereit, die Bürger in so großem Umfang beim Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen, erklärte beispielsweise Allianz-Leben-Vorstand Eckhard Hütter während der Präsentation der Unternehmenszahlen für 2004. Als besonders wichtig schätzte er dabei ein, dass die Selbstständigen, anders als bei der Riester-Rente, in die Förderung einbezogen werden.
Die Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Viele Selbständige profitieren nur begrenzt von der steuerlichen Förderung der Basis-Rente.
Seit Jahresbeginn ziehen die Versicherer durchs Land und präsentieren den Vertriebspartnern ihre Tarife für die neue Basisversorgung. Sie soll einen Teil des Umsatzausfalls, der durch die Streichung des Steuerprivilegs für Lebensversicherungspolicen entsteht, kompensieren. Vor allem bei den Selbstständigen wollen die Versicherer damit reüssieren.
Die Assekuranz wittert angesichts des hohen Fördervolumens einen guten Absatz für die neuen Rürup-Policen. Noch nie zuvor war der Staat bereit, die Bürger in so großem Umfang beim Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen, erklärte beispielsweise Allianz-Leben-Vorstand Eckhard Hütter während der Präsentation der Unternehmenszahlen für 2004. Als besonders wichtig schätzte er dabei ein, dass die Selbstständigen, anders als bei der Riester-Rente, in die Förderung einbezogen werden.
- Abzug neu gestaltet
Andere Versicherer sehen es ähnlich. Die Alte Leipziger zum Beispiel, die Selbstständige und Freiberufler zu ihrer Kernklientel zählt, hatte die Basis-Renet bereits Mitte vergangenen Jahres zu einem lukrativen Geschäftsfeld für den eigenen Kundenstamm erklärt. Der Erfinder der Basisversorgung, Regierungsberater Bert Rürup, vertritt eine ähnliche Meinung. Die neue Form der Altersversorgung sei vor allem für jene Selbstständigen und Freiberufler gedacht, die weder der gesetzlichen Rentenversicherung noch einem berufsständischen Versorgungswerk angehören.
- Leider nur gut gemeint
Doch möglicherweise kommt es doch anders, als es die schönen Szenarien erwarten lassen. Im schlimmsten Fall entpuppen sich die Selbstständigen sogar als die Gelackmeierten der neuen Regelungen. Schuld daran könnte die so genannte Günstigerprüfung sein. Diese war, auf den Punkt gebracht, vom Gesetzgeber und von der Finanzverwaltung zwar durchaus gut gemeint, aber leider auch schlecht gemacht.
Mit dem Alterseinkünftegesetz erfolgte eine neue Gestaltung des Sonderausgabenabzuges. Zum einen wurde der neue Abzug für die Altersvorsorgeaufwendungen eingeführt, der bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 20.000 Euro ansteigt. Da aber bislang neben den Beiträgen zu Lebensversicherungsverträgen auch andere Aufwendungen, zum Beispiel die Beiträge für die private Krankenversicherung, geltend gemacht werden konnten, fügte der Gesetzgeber zum anderen eine Abzugsmöglichkeit für weitere Sonderausgaben in das Einkommensteuerrecht ein. Sie beträgt maximal 2.400 Euro. Diese Veränderung könnte aber zur Folge haben, dass viele Selbstständige mit der neuen Regelung schlechter fahren würden als nach der alten. Daher gibt es die Günstigerprüfung. Bei der Feststellung der Steuerschuld prüft das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige mit dem alten oder mit dem neuen Sonderausgabenabzug besser gestellt ist und wählt automatisch die für den Steuerzahler günstigere Variante.
So weit, so gut. Nicht bedacht wurden dabei die Auswirkungen, die sich aus dem Abschluss der Rürup-Rente ergeben. In vielen Fällen werden sich Beiträge zur neuen Basisversorgung bei den Selbstständigen nämlich erst ab einem Betrag von mehr als 4.448 Euro auswirken. Das zeigt sich auch im BMF-Schreiben vom 24. Februar, mit dem die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes durch die Finanzverwaltung weiter erläutert wird. Darin ist unter anderem ein Beispiel für die Auswirkung der Günstigerprüfung aufgeführt (siehe Kasten).
Nach dem bisherigen Sonderausgabenabzug könnte das Ehepaar aus dem Beispiel 10.138 Euro abziehen (je Steuerpflichtiger 5.069 Euro). Da nach den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz nur noch 6.000 Euro geltend gemacht werden dürfen, setzt das Finanzamt automatisch den bisherigen Sonderausgabenabzug an. Damit sind die beiden Steuerzahler dem Status quo nach nicht schlechter gestellt.
- Doppelte Belastung
Der Haken an der Sache: Die Beiträge zur Rürup-Rente wirken sich steuerlich überhaupt nicht aus, eine zusätzliche Entlastung findet nicht statt. Daher müssen sie vollständig aus versteuertem Einkommen bezahlt werden, obwohl die späteren Rentenzahlungen gleichfalls komplett der Einkommensteuer unterliegen. Eine solche Doppelbesteuerung sollte aber gerade verhindert werden. Experten vermuten, dass es wohl nur eine Frage der Zeit sein wird, bis einer der Betroffenen in dieser Angelegenheit vor Gericht zieht.
Erst wenn die Beiträge des Ehepaars aus dem Beispiel über 8.896 Euro liegen (pro Person 4.448 Euro) tritt eine steuerliche Wirkung ein, aber nur für den Betrag über dieser Grenze. Zwar entschärft sich das Problem mit der Zeit, weil zum einen der Vorwegabzug in der alten Berechnung abgeschmolzen wird und die Quote der anrechenbaren Ausgaben von 60 Prozent bis 2025 auf 100 Prozent ansteigt, aber eine Grundthese der Rürup-Rente wird zunächst erheblich erschüttert: Die Selbstständigen außerhalb der berufsständischen Versorgungswerke schneiden in den folgenden Jahren erst einmal ungünstiger ab als viele Arbeitnehmer mit Sozialversicherungsbeiträgen. Bei letzteren schlagen die Beiträge zur Rürup-Rente in den meisten Fällen sofort mit 60 Prozent beim Sonderausgabenabzug zu Buche.
Aus der unangenehmen Nebenwirkung der Günstigerprüfung ergeben sich zwei Konsequenzen für den Vertrieb der Rürup-Rente. Erstens könnte sich aus der Summe vieler Einzelfälle die Tatsache ergeben, dass die Basis-Rente in den nächsten Jahren doch nicht zum Renner unter den Selbstständigen avanciert. Diese werden mit großer Wahrscheinlichkeit eine Grenznutzenberechnung anstellen und sich dann häufig für eine Alternative entscheiden. Wählen sie zum Beispiel eine traditionelle Rentenversicherung, dann müssen die Beiträge zwar auch aus komplett versteuertem Einkommen entrichtet werden, dafür unterliegen die späteren Renten aber nur der niedrigeren Ertragsanteilsbesteuerung.
- Vertrieb droht Haftung
Der Einwand, dass die meisten Selbstständigen nicht pfiffig genug seien, eine solche Betrachtung anzustellen oder dafür keine Zeit hätten, ist ein gefährliches Scheinargument. Denn die Vermittler sind verpflichtet, ihre Kunden auf diese Folgen aufmerksam zu machen. Daraus ergibt sich eine zweite Schlussfolgerung für den Vertrieb. Er wird nicht umhin kommen, vor einem Beratungsvorschlag die Günstigerprüfung anzustellen. Es muss also genau gerechnet werden. Daher lohnt es sich zu schauen, ob in der Beratungssoftware ein entsprechendes Tool eingebaut wurde.
Die Versicherer mussten im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz ihre Angebotssoftware ohnehin neu auf das Drei-Schichten-Modell ausrichten. Ob dabei alle an die Günstigerprüfung gedacht haben, bleibt abzuwarten. Schaut man sich die Werbung und die Aussagen der einzelnen Versicherer an, so wird sichtbar, dass keineswegs alle das brisante Problem der Günstigerprüfung schon in der vollen Tragweite erkannt haben. So hat Marktführer Allianz Beispielrechnungen veröffentlicht, bei denen kommentarlos unterstellt wird, dass die erwartete Steuerersparnis tatsächlich eintritt. Die Versicherer werden in diesem Punkt ihre Vertriebspartner in viel stärkerem Maße sensibilisieren müssen.
Das Problem hätte bei einer anderen Gestaltung des Sonderausgabenabzugs vermieden werden können. So wäre es im Interesse einer schnellen Durchsetzung der Rürup-Rente sinnvoller gewesen, die damit verbundenen Aufwendungen unabhängig von der Günstigerprüfung auf jeden Fall in der Berechnung der Steuerlast anzusetzen. Das hätte dann aber wohl zu größeren Steuerausfällen geführt, die das BMF offensichtlich nicht hinnehmen wollte.
Die missratene Günstigerprüfung ist symptomatisch für die gesamte Rürup-Rente. Ein notwendiges und nützliches Instrument für die Altersvorsorge wurde - ähnliche wie bei der Riester-Rente - von staatlicher Stelle derart kompliziert gestaltet, dass die marktbreite Einführung wegen des Ballasts gefährdet wird. Dem Kunden sind zudem die unterschiedlichen Auswirkungen von Riester-, Rürup- und Eichelförderung nur äußert schwer plausibel zu machen. Klaus Morgenstern




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