Mit fast einjähriger Verzögerung hat die Generali im Fall „Sarah T.“ die vom Landgericht Hamburg am 26. Juli 2011 festgelegten Entschädigungsbeträge nunmehr gezahlt (Az.: 302 O 192/08). Darauf macht ihr Anwalt Jürgen Hennemann (Buchholz) aufmerksam. Die Generali habe jetzt 372.800 Euro gezahlt und damit insgesamt etwa 1,23 Millionen Euro Entschädigung geleistet.
Das ist mehr als die Anfang 2008 von der Generali gebotene Gesamtabfindung von einer Million Euro. Dennoch dürfte das Verfahren vor dem OLG Hamburg weitergehen. Die weitere Auseinandersetzung reduziert sich nun auf die zentrale Frage, ob die Generali berechtigt ist, Sarah T. – und damit einem schwerstgeschädigten Unfallopfer – die Art der Entschädigung des Zukunftsschadens zu diktieren oder nicht.
Die Konsequenz der Antwort ist gravierend: Verliert sie, erhält sie noch über 50 Jahre lang quartalsweise bis zu 30.000 Euro. Gewinnt sie, läuft es auf eine abschließende Einmalzahlung hinaus, die sie aus dem Klammergriff der Schadenregulierung durch die Generali befreien würde.
Sarah T., heute 27 Jahre alt, ist seit einem Autounfall 2004 schwerbehindert. Die Generali muss für den Schaden aufkommen, die Regulierung zieht sich aber bis heute hin (siehe frühere Meldung). Das Landgericht Hamburg hatte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in der jetzt gezahlten Höhe entschieden, aber die Forderung von Sarah T. nach einer einmaligen Kapitalabfindung abgelehnt. Begründung: Es liegen keine „wichtigen Gründe“ vor. Ihr Anwalt hatte mit 7,2 Millionen Euro, die höchste je von einem Unfallopfer in Deutschland geforderte Summe, einklagt.
Damit drehte er den Spieß um. Bei positivem Ausgang könnten Versicherer nicht mehr die Regulierung verschleppen und verzögern“, sagte der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Vorerst hat das OLG Hamburg aber Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren abgelehnt. Begründung: Es gibt „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“, heißt es im Beschluss vom 10. Februar 2012 (Az.: 15 U 9/12). Sarah T. will aber auch ohne Prozesskostenhilfe in Berufung gehen. Das fällt ihr nach der jetzigen Generali-Zahlung leichter.
Die Begründung des OLG bringt Hennemann in Rage. Es sei „geradezu rechtswidrig“, bereits im Prozesskostenhilfeverfahren eine abschließende Erfolgsbeurteilung vorzunehmen. Ob und wann ein „wichtiger Grund“ für eine Kapitalabfindung vorliegt, sei höchstrichterlich noch nicht entschieden. „Hätten Geschädigte einen Anspruch auf eine Kapitalabfindung, müssten die Versicherer ihr Regulierungsmodell ändern“, sagt Hennemann.
portfolio international update 11.06.2012/dpo/gcu





Deutsche Bank / Realtime Indikation

Kommentare
Mit DVAG, GENERALI, AACHEN MÜNCHENER und der BADENIA Bausaßkasse, haben wir ausschlielich negative Erfahrungen gesammelt.
Wir können von diesen Gesellschaften und ihren fragwürdigen Methoden samt fragwürigen Vertreterklientel nur abraten. Wer
dennoch dort Beratung und vorteilhafte EMpfehlungen erwartet, scheint in unseren Augen ein NARR zu sein...
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Man beachte die
Pressemeldungen zu DVAG (!!!) und der Glaubensjünger, die in gierberauschten Zuständen manigfaltig gutgläubige naive Kunden über
den ganz langen Tisch gezogen haben...
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