
In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohnung, die nahezu 50 Quadratmeter groß war und 83.000 Euro kostete. Der Käufer finanzierte diese Summe komplett mit einer Bank. Er schloss einen Darlehensvertrag über 88.300 Euro ab. Der anfängliche effektive Jahreszins lag bei 6,06 Prozent, die Tilgung bei 1,251 Prozent, die Laufzeit des Kredits bei 30 Jahren. Das wäre an sich nicht ungewöhnlich. Doch der Kunde war bei Vertragsschluss bereits 50 Jahre alt. Daher stellt sich die Frage, ob sich das Geschäft für ihn bei dieser Laufzeit überhaupt noch auszahlt.
Ohnehin ist auch die Kontaktanbahnung der Vermittlergesellschaft im Auftrag des Immobilienanbieters zu dem Käufer recht merkwürdig gelaufen. Der Rentner hat nach eigenen Angaben einen Anruf erhalten, der angeblich statistischen Zwecken gedient habe. Unter anderem ging es in diesem Gespräch um seine Einkommensverhältnisse. Wochen später habe er einen weiteren Anruf bekommen, in dem ihm als Gewinn für seine Teilnahme an der Befragung ein kostenloser Beratungstermin angeboten worden sei. Und so nahm das Immobiliengeschäft allmählich seinen Lauf.
Dem Käufer hat der beauftragte Vermittler mit der Investition in die Wohnung eine Steuerersparnis von 150 Euro pro Monat versprochen. Zudem hat er eine Mietgarantie über zehn Jahre abgegeben. Schließlich hat der Vermittler noch erklärt, dass der Kunde die Wohnung nach zehn Jahren mit einem Gewinn von 20 Prozent weiterverkaufen könne. Letztlich sollte sich alles selbst tragen.
Später stellte sich allerdings heraus, dass die Renditeberechnungen falsch waren. Ein angekündigter Mietzuschuss war zeitlich begrenzt. Die Gewinnrechnung galt nur für die ersten Jahre nach einem Wohnungskauf und war nicht langfristig angelegt. Zudem wurde die Steuerersparnis nicht auf das Rentenalter bezogen. Der Käufer klagte dagegen, und so landete der Fall beim Landgericht Berlin (Az.: 1 O 10/11). Streitig war vor allem die Frage, wer für die falschen Berechnungen letztlich haften muss. Die Immobiliengesellschaft oder die Vermittlungsfirma? Die Erstere berief sich nämlich darauf, dass es sich in diesem Falle um einen eigenständigen Vermittler gehandelt habe.
Gesellschaft muss geradestehen
Doch das Argument zählte vor Gericht nicht, die Gesellschaft muss dennoch haften. Die Berliner Richter verurteilten die Immobiliengesellschaft zu Schadensersatz durch Rückabwicklung des Vertrags. Der Rentner bekommt also sein Geld zurück und muss umgekehrt die Wohnung wieder herausgeben. Werden Renditen von selbstständigen Vermittlern falsch berechnet oder versprochen, haftet eben auch der dahinterstehende Verkäufer für die Fehler.
Letztlich gelten hier die Grundsätze einer wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 423/02).




Deutsche Bank / Realtime Indikation

Kommentare
Genau aus diesem Grund wird die Branche wohl auch bald keine Idioten mehr finden die mit autodidaktischen Fähigkeiten sich an solche Geschäfte heranwagen. Es sind immer nur die dumm-naiven, die glauben hier einen schnellen Reibach mit gutgläubigen Mneschen machen zu müssen. Genau diese Loser sind es, die den Markt zerstören und das Image immer und immer wieder beschmutzen.
WER KEINE AUSBILDUNG HAT- ZU DUMM IST ZUM RECHNEN (ODER DIES GAR MIT ABSICHT SO TUT (WIR KENNEN DAS JA VON DEN DVAG-JÜNGERN) DEM SOLLTE AUCH DIE GEWERBEZULASSUNG ENTZOGEN WERDEN postum fine.
Es sind immer wieder die Dümmsten unter den Dummen, die glauben besonders gewitzt Rentner über den Tisch ziehen zu müssen... mal abgesehen vom ethischen Standpunkt, kommt hier noch erschwerden bei vielen das Kalkül zum Tragen - PFUI TEUFEL!
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HIer muss der "Pseudo-Berater" (Rechenkünstler) als auch die dahinter stehende Firma richtig abgeledert werden, damit sich diese zukünftig wieder um Qualität bemügen. Ein online-Pranger erscheint da gerade richtig und zwar am besten bei der BaFiN unter der Rubrik "schwarze Schafe & arglistige Betrüger".
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Nur so kann man diesen Sumpf trocken legen...