FRANKFURT – Ab April gilt in der privaten Krankenversicherung eine Obergrenze für die Provisionen. Außerdem verlängert sich die Stornohaftung auf fünf Jahre. Die Bewertung dieser beiden gesetzgeberischen Eingriffe fällt unter Maklern einerseits sowie Versicherern und Vertrieben andererseits unterschiedlich aus. Die meisten Makler nehmen die Begrenzung der Provisionen gelassen hin. Für Unmut sorgt in ihren Reihen die längere Stornohaftungsdauer.
Versicherer und Vertriebe sehen es eher umgekehrt und kritisieren vor allem den Provisionsdeckel. Die Versicherungsbranche unterstütze die vorgeschlagene Stornohaftungszeit von 60 Monaten, ließ der PKV-Verband bereits im vergangenen Herbst verlauten, monierte aber zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Inzwischen scheint der Verband seinen Frieden mit den Gesetzesänderungen gemacht zu haben. „Die neue gesetzliche Regelung begegnet Fehlanreizen vor allem zu sogenannten Umdeckungen von Versicherten. Wir müssen nun prüfen, ob sich die neuen Vorschriften auch in der Praxis bewähren“, erklärt Verbandsdirektor Volker Leienbach.
Die unterschiedliche Beurteilung hat ihre Ursache in unterschiedlichen Interessenslagen. Die meisten Versicherungsvermittler haben bislang wahrscheinlich ohnehin nicht viel mehr als neun Monatsbeiträge für einen Abschluss erhalten. Der Provisionsdeckel trifft die mächtigen Großvertriebe und die zwischengeschalteten Großhändler. Die Praxis der 2009 in Insolvenz gegangenen Vertriebsgesellschaft MEG AG liefert für diese Annahme ein Indiz. Nach den Angaben des Insolvenzverwalters bekam sie von den sechs wichtigsten Krankenversicherungspartnern im Durchschnitt 14,4 Monatsbeiträge. Die MEG-Vermittler erhielten jedoch nur zwischen 6,5 und acht Monatsbeiträge.
Das KV-Geschäft ist aber inzwischen offenkundig in erheblichem Maße von den „teuren“ Großvertrieben abhängig. Daher machen sich nun einige Versicherer Gedanken darüber, wie das Geschäft für diese Vertriebe bei einer Deckelung auf neun Monatsbeiträge attraktiv bleiben soll. In diesem Zusammenhang ist wohl auch der Einwand des PKV-Verbandes zu sehen, wonach der Gesetzgeber sicherstellen müsse, dass die Regulierung der Provision keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalte. Die Regeln müssten im Hinblick auf die verschiedenen Vertriebswege wettbewerbsneutral sein.
(Mehr dazu lesen Sie in der Februar-Ausgabe von portfolio international. Das Heft erscheint am 10. Februar 2012.)
portfolio international update 09.02.2012/kmo





Deutsche Bank / Realtime Indikation
Kommentare
Es wird Zeit, dass den Großvertrieben der Garaus gemacht wird. Schlechte oder Falschberatung durch Drückerkolonnen ala DVAG darf nicht noch mit erhöhten Provisionen vergoldet werden.