Krankenkassenbeiträge bieten Sparpotenzial
Für fast alle Kassenpatienten sind die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um bis zu 0,3 Prozentpunkte seit Jahresbeginn gestiegen. Das wird sich voraussichtlich noch fortsetzen. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, prognostiziert bis 2019 sogar eine Erhöhung auf 1,4 bis 1,9 Prozent. Diesen finanziellen Mehraufwand tragen die Kassenmitglieder allein. Denn der Arbeitgeber muss sich lediglich zur Hälfte am gesetzlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent beteiligen.
Doch die Zusatzbeiträge der Kassen fallen sehr unterschiedlich aus. Die Beitragssätze reichen von 14,6 Prozent bei der Metzinger BKK bis zu 16,3 Prozent bei der Viactiv Krankenkasse. Entsprechend groß ist das Einsparpotenzial beim Wechsel zu einer anderen Krankenkasse. Bei einem Bruttogehalt von 4.237,50 Euro, was der Beitragsbemessungsgrenze 2016 in der Kranken- und Pflegeversicherung entspricht, beträgt die monatliche Ersparnis bei der billigsten Krankenkasse, der Metzinger BKK, im Vergleich zur teuersten gut 72 Euro monatlich. Allerdings ist diese Kasse nicht bundesweit vertreten. Bei den bundesweiten Anbietern beläuft sich das Sparpotenzial bei der günstigsten Kasse, der HKK (Handelskrankenkasse), im Verglich zur aktuell teuersten Kasse immerhin noch auf gut 47 Euro monatlich, mithin auf fast 565 Euro im Jahr.
Vermittler privater Krankenversicherungen sind deshalb gut beraten, sich über Beiträge und Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen zu informieren und ihren Kunden, die Kassenpatienten sind, auf Einsparmöglichkeiten zu informieren. Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Beitragshöhe eine Rolle spielt, sondern auch die dahinterstehende Leistung. „Die Erhebung eines Zusatzbeitrags sollte allein kein Grund zu einem überstürzten Kassenwechsel sein“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH. Denn mitunter stellen Krankenkassen günstige Beiträge dar, indem sie Leistungen bis auf das gesetzlich unerlässliche Niveau reduzieren. Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden hinsichtlich der Zusatzleistungen seiner Krankenkasse dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Mit der Bekanntgabe der Leistungskürzungen bei den Kassen ist im Laufe dieses Monats zu rechnen, weiß Thomas Adolph und rät, dies abzuwarten. „Eine Kündigung ist ohnehin jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn man seit mehr als 18 Monaten bei seiner aktuellen Kasse versichert ist“, so Adolph.
Aus Beitragseinsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr durch den Wechsel der Krankenkasse lassen sich wichtige private Krankenzusatzversicherungen finanzieren, so beispielsweise für Zahnersatz, für Wahlleistungen im Krankenhaus oder für die Pflege.
Hans Pfeifer
(Bild: Kassensuche GmbH)
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portfolio international update 21.01.2016