Kodizes und das wahre Leben
Die Versicherungskammer Bayern (VKB) hat für ihre beiden privaten Krankenversicherer, Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung, die Consal Makler Service GmbH gegründet, um den Vertriebsweg Makler effizient bedienen zu können. Ende September 2014 schrieb Consal den Vertriebspartnern, dass die Konzernunternehmen der VKB zum 1. April 2014 dem „GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ beigetreten sind und dieser Kodex „Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit mit allen Vermittlern wird“.
Das weitere Schreiben liest sich wie eine Anweisung an gebundene Vertreter. Gerichtet ist es aber eben von Consal auch an Makler. Und da vergaloppiert sich die VKB – wie weiland die Allianz und neuerdings R+V. „Man sollte von einem Vorstand erwarten dürfen, dass er das Berufsbild des Maklers versteht“, wundert sich Versicherungsmakler Bert Heidekamp, Inhaber der Kanzlei Heidekamp für Versicherungsvermittlung und Fairtest.de in Berlin. Man setzt nämlich bei der VKB voraus, dass sich die Vertriebspartner mit den Aussagen des Kodex „vollumfänglich einverstanden erklären“. Und dann folgt ein entscheidender Satz. „In Ergänzung zu Ihrer bereits bestehenden Courtagezusage … bildet es (das Selbstverständnis; Anmerkung der Redaktion) die Grundlage für unsere gemeinsame rechtsgeschäftliche Beziehung.“ Es folgt die Ankündigung, im Rahmen des Beschwerdemanagements „die Beachtung der Inhalte des Selbstverständnisses laufend“ zu überprüfen.
Immerhin ließ Consal dem Makler Heidekamp in dem Schreiben eine Woche Zeit, schriftlich zu widersprechen. Das tat der Makler, auch mit dem Hinweis, dass der VKB-Konzern im Skandal um überhöhte Vergütungszahlungen an die inzwischen pleitegegangene Vermittlerfirma MEG um Mehmet Göker ein unrühmliche Rolle gespielt habe und sich Heidekamp schon deswegen als Makler jegliche Verhaltensmaßregeln verbitte. „Als Makler arbeite ich aus Haftungsgründen nach dem Kodex des ehrbaren Versicherungsmaklers, den viele Versicherer akzeptieren“, so der Makler. Nach seinem Widerspruch hörte er vier Wochen gar nichts mehr von Consal. Per Post kündigte man ihm jedoch plötzlich im Oktober die Courtagezusage mit einer Frist von nur sieben Tagen.
Heidekamp fragte daraufhin zurück, welche Gründe es dafür gebe, zumal sich vorher weder Consal noch ein Maklerbetreuer der beiden Versicherer bei ihm gemeldet hätten. Drei Monate später gab es immer noch keine Antwort. portfolio international hakte nach. Die Kündigung sei gar „nicht aufgrund des Widerspruchs zum Verhaltenskodex erfolgt“, ließ VKB-Pressesprecherin Claudia Scheerer wissen. Man sei „davon ausgegangen, dass der Makler die Geschäftsbeziehung nicht aufrechterhalten möchte“. Inzwischen hat sich Consal-Geschäftsführer Udo Drexler bei Heidekamp entschuldigt und eine neue Courtagezusage angeboten.