Invaliditätsschutz im Kollektiv
Produkt: Team
Anbieter: Zurich Eurolife Luxemburg
Bereich: bAV-Rückdeckungsversicherung
Besonderheit: kollektive Absicherung des Todes und der Berufsunfähigkeit für alle Mitarbeiter einer Firma
Am Markt: seit Oktober 2013
Zurich hat das „Team-Existenz-Absicherungs-Modell“, kurz Team, über eine Luxemburger Tochter eingeführt. Es bietet Firmen ab 100 Beschäftigten die Chance, Berufsunfähigkeit (BU) und Todesfall für alle Angestellten finanziell abzusichern – ohne Gesundheitsprüfung. Dies war bislang so in Deutschland nicht möglich. Das Annahmelimit liegt bei 500.000 Euro im Todesfall und 60.000 Euro Einkommensausfall pro Jahr bei Invalidität, stellt aber keine starre Produktgrenze dar.
Die Invaliditätsabsicherung unterscheidet sich allerdings von der BU-Versicherung deutscher Prägung: Es werden keine BU-Summen versichert, sondern ein Prozentsatz des Bruttoeinkommens – häufig 50 bis 70 Prozent. Dabei werden gesetzliche und auch berufsständische BU- oder Erwerbsminderungsrenten angerechnet. Während in der traditionellen BU-Versicherung meist ab 50 Prozent BU-Grad die volle Rente fließt, gibt es bei „Team“ zwischen 33 und unter 66 Prozent nur anteilige BU-Rente. Ab 66 Prozent ist dann der volle Satz des anteilig versicherten Bruttoeinkommens fällig. Die Prämie richtet sich nur nach der Höhe des erwarteten Schadens in den nächsten zwölf Monaten, kann also nach einem Jahr steigen.
Laut Versicherungsbedingungen (AVB) hat der Arbeitgeber das unwiderrufliche Bezugsrecht im Leistungsfall (Paragraf 16), weil es sich um eine Direktzusage handelt. Wie der Arbeitnehmer oder dessen Erben ans Geld kommen, steht nicht in den AVB. De facto aber stets vom Arbeitgeber, denn: Das Geld fließt bei Rückdeckungsversicherungen immer an den Arbeitgeber. Von den drei Absicherungsmöglichkeiten macht nur „Invalidität im eigenen Beruf“ Sinn, weil da auf abstrakte Verweisung verzichtet wird. Die Leistung ist bei psychischen Erkrankungen meist auf 24 Monate begrenzt (Paragraf 7).
Eine 100-Mitarbeiter-Belegschaft (Durchschnittsalter: 40) kostet den Chef bei 30.000 Euro Durchschnittsverdienst pro Jahr rund 36.000 Euro Beitrag. Im BU-Fall erhält jeder Arbeitnehmer eine Rente, die 50 Prozent seiner vorherigen Bezüge entspricht, im Todesfall bekommen seine Angehörigen ein doppeltes Jahresgehalt. Beide Risiken als Einzelverträge abzusichern, käme Arbeitnehmer laut Zurich etwa 36 Prozent teurer.
Manko: Wechselt der Arbeitnehmer die Firma, geht der Schutz verloren, denn eine private Weiterführung ist nicht möglich. Zurich bietet als Ausweg den Abschluss einer zusätzlichen Direktversicherung an, die bei Jobwechsel im Wert übertragen wird. In diesen Vertrag ließen sich ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich bis zu 2.000 Euro BU-Rente einschließen, falls „Team“ beendet wird.
Fazit: Betriebliche Altersversorgung findet nicht statt. Es geht nur um Todesfall- und Invaliditätsschutz. Der wackelt jedoch bei Jobwechsel. Im Leistungsfall muss der Arbeitnehmer die Einnahmen versteuern und auch gesetzliche Kranken- und Pflegebeiträge darauf zahlen.
portfolio international, Ausgabe 5/2013