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31.01.2012

Grobe Fahrlässigkeit für Hausbesitzer versicherbar

Eine moderne Wohngebäude-Police schützt Kunden auch vor der Einrede grober Fahrlässigkeit. Vollen Marktüberblick liefert jedoch kein Vergleichsportal.

FRANKFURT/MAIN –  Nach wie vor gibt es gewaltige Unterschiede bei Preis und Leistung von Wohngebäudeversicherungen. Das Verbrauchermagazin Öko-Test (Februar-Heft) hat jetzt 113 Tarife von 46 Versicherern untersucht und dabei einige Fallstricke entdeckt.

Das Magazin rät Hausbesitzern darauf zu achten, dass der Versicherer auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit deckt. Wie wichtig dieser volle Schutz sein kann, zeigt sich bei der Installationspflicht für Rauchmelder in einigen Bundesländern, die viele Hausbesitzer gar nicht kennen. Wer keine Rauchmelder einsetzt, verstößt dann grob fahrlässig gegen Obliegenheitsvorschriften, also gegen Sicherheitsbestimmungen und geltendes Recht. Im Schadensfall, etwa bei Feuer, zahlt der Versicherer womöglich nur den halben Schaden.

Details zu den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, die versierte Berater kennen sollten, listet der Test auf. Nach Landesrecht kann es nämlich passieren, dass ein Eigentümer, der einen offenen Kamin unbeaufsichtigt lässt und so einen Brand verursacht, nur eine Teilentschädigung erhält. Einige Versicherer verzichten jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und zahlen die volle Entschädigung.

Ergebnis: Kein Anbieter schaffte Rang 1, der nur bei voller Absicherung des von einem Bausachverständigen definierten Schadenrisikos für die Musterhäuser in München, Frankfurt/Main und Dresden vergeben worden wäre. Testsieger wurden die Medien-Versicherung (Tarif: Komfort 07/2011) und Ostangler Brandgilde (Exklusiv Fair Play). Sie bieten bei jedem Schaden durch grobe Fahrlässigkeit vollen Schutz – auch bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften.

Hier behalten sich die meisten Versicherer im Schadensfall noch hohe Abzüge nach der Schwere des Verschuldens vor. Die Basler (Tarif: Ambiente Top) verzichtet bis zu einem Schaden von 100.000 Euro zwar auf Abzüge, zahlt bei fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, also bei der vergessenen Pfanne auf dem Herd, aber lediglich bis 2.500 Euro.

Regelrechte Warnungen spricht Öko-Test vor einem anderen Tarif des Testsiegers Ostangler Brandgilde aus: Standard. Er sei einfach nur leistungsarm. Das gelte auch für Helvetia (Basis), Bayerische Hausbesitzer (Basis-Deckung, Debeka (Tarife Standard und Basis), Grundeigentümer (Schutz 45), VPV (Basis) und Asstel (Basis).

Wer eine günstige Versicherung sucht, kommt eigentlich an Vergleichsportalen im Internet kaum vorbei. Der Test zeigt jedoch, dass sie derzeit keine große Hilfe sind. Daher sollten Hauseigentümer immer auf mehreren Portalen rechnen. Denn kein Portal vergleicht die Tarife aller am Markt aktiven Versicherer. Portale wie www.check24.de, www.finanzen.de oder www.geld.de lieferten nur magere und kaum brauchbare Ergebnisse.

Den günstigsten Anbieter fand kein einziges Vergleichsportal, kritisiert Öko-Test. Am günstigsten sei der Tarif Alternativ der Axa, der 194 Euro pro Jahr kostet und 150 Euro Selbstbeteiligung pro Schaden vorsieht. Die Portale bekommen ihre Leistung meist ausschließlich von den Versicherern vergütet.

portfolio international update 31.01.2012/dpo/gcu

 
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Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obigem Artikel nennen Sie den Tarif der "Axa alternativ" als den "günstigsten". Dies mag in diesem Fall in "€" stimmen. Genannt werden sollte aber auch der "AXA BOXplus, da hier "Grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Versicherungsfalles durch versicherte Gefahren" bereits bei "Basis" abgedeckt ist.

MfG Köhler

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