Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht
Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente neuer Rentner betrug 2011 bei Frauen 569 Euro, bei Männern 621 Euro. Im Durchschnitt erhält ein Erwerbsgeminderter heute nur 596 Euro Rente pro Monat, 2001 waren es noch 676 Euro. Der steigende Frauenanteil führt zu einem Absinken der durchschnittlichen Rentenbeträge. „Erwerbsminderungrente gewährleistet in der Regel keine ausreichende materielle Absicherung des Haushalts“, erklärte Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), vergangene Woche auf einer Fachtagung in Würzburg.
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es im Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweistufige Erwerbsminderungsrente: Eine volle Rente erhalten Versicherte mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich. Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich.
Bei der Rentenberechnung wird der Versicherte im Wesentlichen so gestellt, als ob er bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt hätte. Allerdings verringert sich die Erwerbsminderungsrente für jeden Monat, den sie vor einem bestimmten Lebensjahr bezogen wird, um 0,3 Prozentpunkte. Diese Grenze war bis 2011 das 63. Lebensjahr und steigt bis 2024 auf das 65. Lebensjahr. Der maximale Abschlag beträgt weiterhin 10,8 Prozent.
Ende vergangenen Jahres bezogen in Deutschland rund 1,63 Millionen Menschen zwischen 16 und 64 Jahren eine Erwerbsminderungsrente, davon 180.000 seit 2011. Das Durchschnittsalter der Neuzugänge war bei Frauen mit 49,9 Jahren um mehr als ein Jahr niedriger als bei Männern mit 51,1 Jahren. Weitaus häufigste Hauptdiagnose für die Erwerbsminderung sind mit 41 Prozent psychische und Verhaltensstörungen.
Die Zahl der neu gewährten Erwerbsminderungsrenten sank zunächst von 201.000 im Jahr 2001 auf 160.000 Fälle 2006. Seit 2007 nehmen die Neuzugänge wieder zu. Gründe: Die geburtenstarke Generation der „Baby-Boomer“ wächst in die für Erwerbsminderung besonders relevante Altersgruppe zwischen 50 und 60 hinein. Außerdem hat sich durch die positive Beschäftigungsentwicklung der anspruchsberechtigte Kreis erweitert.
Dennoch droht 36 Prozent der Erwerbsminderungsrentner in Deutschland die Armut. Diese so genannte Armutsgefährdungsquote hat die DRV-Bund ermittelt. Sie gibt an, wie groß der Anteil der Menschen mit einem bedarfsgewichteten Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung ist. Für 2010 lag die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland auf Basis des sozioökonomischen Panels bei 806 Euro netto pro Monat.
"Gemessen an dieser Schwelle sind nach unserer Studie gut 36 Prozent der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und ihrer Haushaltsangehörigen als armutsgefährdet anzusehen", sagte Reimann. Damit sei die Armutsgefährdungsquote der Erwerbsminderungsrentner deutlich höher als die der Bevölkerung insgesamt, die laut des sozioökonomischen Panels bei 13,7 Prozent lag. Folge: 18 Prozent der Menschen in Haushalten, die Erwerbsminderungsrente erhalten, beziehen zusätzlich Transferleistungen. In der Gesamtbevölkerung beziehen nur 8,9 Prozent Transferleistungen. Angesichts dieser Zahlen sollte bereits in jungen Jahren zusätzlicher Schutz durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen gesucht werden.
portfolio international update 20.11.2012/dpo/rko