Der geschlossene Fonds bietet dem privaten Anleger die Möglichkeit, sich mit Beträgen von 5.000 oder 10.000 Euro an Objekten wie Immobilien oder Flugzeugen zu beteiligen, die die Finanzkraft des Einzelnen übersteigen. Damit dürfte es vorbei sein, wenn der Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie 1 zu 1 in deutsches Recht umgesetzt werden sollte.
Um geschlossene Fonds zu zeichnen, die in nur ein Objekt investieren (bei Immobilien, Schiffen und Flugzeugen üblich), muss der Privatanleger nach den BMF-Plänen, die aber noch keinen Gesetzentwurf darstellen, mindestens 50.000 Euro auf den Tisch legen. Nur der „qualifizierte“, semi-professionelle Privatanleger soll noch geschlossene Fonds erwerben dürfen. Gleichzeitig soll es aber keine neuen offenen Immobilienfonds geben – lange Zeit das klassische Vehikel des Kleinsparers.
Und ganz verschwinden sollen Fonds, die in Container, Triebwerke oder Lokomotiven investieren, auch direkt anlegende Private-Equity-Beteiligungen, Wald- und Agrarfonds soll es nach dem 22. Juli 2013 nicht mehr geben, wenn es dem Verband der geschlossenen Fonds nicht gelingen sollte, das Vorhaben in wesentlichen Punkten zu entschärfen. Drei Viertel aller Produkte würden wegfallen, fürchtet der Frankfurter Rechtsanwalt Thorsten Voß, der früher für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gearbeitet hat (u.a. Prospektreferat für geschlossene Fonds).
Scope spricht von einer Zäsur, tatsächlich würde die Umsetzung des Entwurfs das Aus des geschlossenen Fonds als Investitionsvehikel des privaten Anlegers bedeuten. Das scheint beabsichtigt, denn der Diskussionsentwurf enthält im Privatkundenbereich strengere Regelungen als die AIFM-Richtlinie, wie Rechtsanwalt Dietrich Wagner von der Kanzlei Rödl & Partner anmerkt.
Gewiss wird sich der VGF bemühen, die Mindestanlage von 50.000 Euro für ein Objekt-Fonds (darauf entfielen im letzten Jahr nach Scope-Recherchen zwei Drittel des aufgelegten Kommanditkapital aller geschlossenen Fonds) herabzusetzen. Aber die derzeit niedrige Einstiegshürde von 5.000 oder 10.000 Euro dürfte mit Sicherheit der Vergangenheit angehören. Kritisiert wird auch die höchstzulässige Fremdkapitalquote von 30 Prozent, die als viel zu niedrig gilt, aber diese gefährdet nicht grundsätzlich den geschlossenen Fonds als Anlageinstrument des privaten Anlegers.
Der Zeitplan ist ambitioniert, lässt aber Raum für Änderungen, wenn der Gesetzgeber davon überzeugt werden kann. Bis zum 17. August muss der VGF seine Stellungnahme einreichen.
portfolio international update 03.08.2012/fle/gcu





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