Geleimte Vermittler II
An wem bleiben die Schäden haften?
Neben den notwendigen Deckungsvoraussetzungen und Obliegenheiten gebe es insbesondere auch Ausschlusstatbestände. Letztere greifen laut Wirth zum Beispiel bei nachgewiesenen vorsätzlichen Pflichtverletzungen durch die Versicherungsnehmerin. Dann gebe es regelmäßig weder Versicherungsschutz für das Haftungsdach noch für dessen gebundene Vermittler. Wenn also strafrechtlich relevantes Verhalten der Geschäftsführung vorlag, dürfte der Versicherungsschutz entfallen. So oder so geht es um die Haftung: Ob Vermittler tatsächlich die Schäden ersetzen müssen, hängt immer vom Einzelfall ab.
Sind sie gebunden und im Gegensatz zu Maklern nicht frei, haftet in aller Regel das hinter den Vermittlern stehende Haftungsdach, in diesem Falle die Infinus FDI AG. Dies gilt jedenfalls, wenn der Vermittler gegenüber den Kunden gemäß den Weisungen des Haftungsdachs die Stellvertretung für die Infinus FDI AG im Rahmen der Vermittlung und Beratung offenlegte. In vielen Fällen ist das nach Angaben von Juristen wohl so gewesen, und dann haben Vermittler wenig zu befürchten.
Auch Rechtsanwalt Wirth, zugleich geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, bestätigt: „Bisher wurden wenige verklagt. Das hat sicherlich damit zu tun, dass die Vermittler in der Regel dem Infinus-Haftungsdach angeschlossen waren und damit nicht selbst haften.“ Die Vermittler haben über das Haftungsdach hinaus jedoch keine weitere Versicherung. Sie müssen die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung selbst bezahlen und bekommen nur nach gewonnenem Prozess Geld von der Gegenseite erstattet.
Anwalt Sochurek bestätigt, dass die Klagen sich häufen, obwohl es in vielen Fällen durch saubere Argumentation gelingt, die Ansprüche schon im Vorfeld abzuwehren. Dennoch würden gerichtliche Prozesse nicht ausbleiben. Wirth bestätigt: „Wir haben bisher alle Ansprüche gegen Vermittler schon außergerichtlich abwehren können. Bei den wenigen Prozessen entsprachen die Urteile meinen Erwartungen: Die Vermittler hafteten nicht.“
Kommentare
Verständlich, dass der einzelne Vermittler aus der Haftung will, aber das ist ein Pyrrhussieg für die Branche. Einige Vermittler lassen sich nur allzu leicht von Renditeversprechen und Provisionshöhen überzeugen, anstatt den "gesunden Menschenverstand" walten zu lassen. Hinterher will aber jeder unschuldig sein. Man muss sich schon entscheiden.