Gesetzesänderungen für Versicherungen werden immer wieder erörtert, das ist fast Tagesgeschäft. Nicht anders ist es beim zehnten Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). In einer Pressemitteilung des Bundestages vom 23. April heißt es, dass das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht völlig neu geregelt werde. Wenige Tage später hat der deutsche Bundestag hierzu die sogenannte erste Lesung des Regierungsentwurfs des Gesetzes angesetzt. Die Lesung umfasste mehrere Punkte: die Einführung von Unisextarifen, die Umsetzung der europäischen Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht und die Stärkung der Risikotragfähigkeit von Lebensversicherern.
Die Sache hat Format, der Gesetzentwurf umfasst immerhin nahezu 350 Seiten. Fertig ist das Gesetz noch lange nicht. Im bisherigen Verlauf hatte der Bundesrat Ende März zahlreiche Anmerkungen und Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf vorgetragen. Ob oder inwieweit dies nun dazu führte, dass die Bundesregierung am 11. Mai die Beratungen zur Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes gestoppt hat, ist offiziell nicht bekannt. Es heißt, dass die Anwendung des neuen Rechts nun für das Jahr 2014 vorgesehen sei. Gemeint ist hier vor allem die Umsetzung der europäischen Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht und die Stärkung der Risikotragfähigkeit von Lebensversicherern
Ein Sprecher des Bundesfinanzausschusses erklärte dazu, dass der Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorerst nicht weiter beraten werden solle. Grund dafür sei, dass die EU-Kommission derzeit an Änderungen in der Versicherungsaufsichtsstruktur arbeite. Diese Änderungen sollten dann auf nationaler Ebene in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Die Einführung der Unisextarife soll dagegen nicht betroffen sein. Hier gilt für die Einführung ein ganz anderes Datum; der 21. Dezember soll Stichtag sein. Dann sollen die neuen Tarife wirksam werden – womit auf Finanzdienstleister einiges zukommt. Mit der Neuerung dürfen Frauen und Männer, wenn es um Versicherungstarife geht, nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Der Hintergrund: Es hatten zwei belgische Männer vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, da sie sich durch teurere Lebensversicherungen benachteiligt fühlten. Und sie haben recht bekommen. Damit stehen nun viele Tarife auf dem Prüfstand.





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