Ab April dieses Jahres gilt für die Vermittlung von Verträgen zur privaten Krankenversicherung eine Provisionsobergrenze von neun Monatsbeiträgen. Bedeutet das für die Versicherer „Deckel drauf und fertig“ oder muss das Vergütungssystem insgesamt anders aufgestellt werden?
Zunächst gilt es, genau zu analysieren, wo die Gesetzesnovelle die bisherige Verfahrensweise betrifft und wo Änderungen zur bisherigen Vertragsgestaltung nötig sind. Die vorgesehene Deckelung der Abschlusskosten sowie die längeren Stornohaftzeiten ab Anfang April wirken sich ohnehin nur auf die substitutive Krankenversicherung aus. Insofern werden die Versicherer mit den Vertrieben die konkreten Auswirkungen auf die bestehenden Vereinbarungen individuell besprechen und verhandeln müssen. Auch das Thema der Vergütung von zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem individuellen Vertragsabschluss stehen, wird hierbei beeinflusst. In jedem Fall sind unbedingt die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten, um damit für alle Beteiligten Vertragssicherheit zu schaffen.
Die Entscheidung, einen Provisionsdeckel einzuführen, rief Gegenwehr hervor. Hätte es nicht auch einen Weg gegeben, diesen Schritt des Gesetzgebers zu verhindern?
Ich glaube nicht, dass die Gesellschaften unter anderem aus kartellrechtlichen Gründen selbst in der Lage gewesen wären, ein Regelung zu finden, die Bestand hat. Bei der jetzigen gesetzlichen Vorschrift gibt es nun eine klare Orientierung, an die sich alle zu halten haben. Ich finde diese Entscheidung also grundsätzlich richtig, wobei eine Begrenzung der kalkulierten Abschlusskosten statt der Provisionen aus meiner Sicht der bessere Weg gewesen wäre. Aber dieser Schritt war wohl nicht zu vermeiden, weil es in der Tat einzelne Exzesse im Markt gegeben hat.
Wird die längere Stornohaftung zu einer Abflachung im Neugeschäft führen? Immerhin stammen derzeit zwei Drittel der Neukunden von anderen privaten Krankenversicherungen, nicht aus der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Damit bekommen die Versicherer zumindest diejenigen Vermittler in den Griff, die ihre Bestandskunden von Gesellschaft zu Gesellschaft weiterreichen. Auf der anderen Seite finden allerdings auch Anbieterwechsel statt, die vom Kunden induziert sind, zum Beispiel durch Beitragsanpassungen oder Veränderungen im Familienstand. Der Berater kann in diesem Fall einen triftigen Grund haben, den Kunden umzudecken. Es kommt somit auf den Einzelfall und auf die Situation des Kunden an. Einige wenige Vermittler haben dies aber übertrieben. Die Vertriebe sollten sich also schon Gedanken machen, von wem sie Geschäft annehmen. Schließlich stehen sie bei den Versicherern in der Haftung.
Was bewegt die Allianz Private Krankenversicherung derzeit neben den Themen Provisionsdeckel und Stornohaftung?
Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Thema betriebliche Krankenversicherung. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung der Produkte, sondern ein Versicherer muss auch die dadurch entstehenden technischen und betrieblichen Prozesse beherrschen.
Was ist dabei anders als in der Individualversicherung?
Wir betreiben die obligatorische betriebliche Krankenversicherung gerade in einem Testfeld mit ausgewählten Vertriebspartnern. Obligatorische Krankenversicherung heißt, dass der Arbeitgeber wie in der betrieblichen Altersvorsorge als Versicherungsnehmer auftritt. Dadurch entsteht allein für die EDV eine enorme Herausforderung. Der Arbeitnehmer kommt als versicherte Person hinzu, mit der wir korrespondieren und abrechnen. Es gibt Bewegung im Versicherungskollektiv, neue Arbeitnehmer kommen hinzu, andere scheiden aus dem Unternehmen aus. Die Abwicklung dieser Prozesse testen wir gerade.
Welches Potenzial sehen Sie in dem noch jungen Geschäftsfeld der betrieblichen Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung kann als sinnvolle Ergänzung für die betriebliche Altersversorgung angeboten werden, wo die Allianz Leben bereits als Marktführer unterwegs ist. Wenn dazu noch eine steuerliche Flankierung kommt, könnte die betriebliche Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Schub erhalten. Bislang müssen die Beiträge des Arbeitgebers als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber über eine pauschale Besteuerung. Die obligatorische Krankenversicherung bietet andere Möglichkeiten als eine individuelle Kalkulation. Außerdem erschließen wir uns damit ein vollkommen neues Maklerklientel für die Vermittlung von Krankenversicherungen, nämlich Makler, die vorher ausschließlich ihren Schwerpunkt in der betrieblichen Altersversorgung hatten.
portfolio international 10.02.2012




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