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Vorsorge
02.07.2012

"Die geförderte Pflegevorsorge hat gute Chancen, ein Erfolgsprodukt zu werden"

Volker Leienbach

Volker Leienbach

Ein Gespräch mit Volker Leienbach, Direktor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Herr Leienbach, ist die Krankenversicherungsbranche für das neue Pflege-Riester-Produkt vorbereitet?
Die Private Krankenversicherung ist zur tatkräftigen Mitwirkung bereit, um den Schutz der Bürger vor finanzieller Überforderung im Pflegefall zu verstärken. Der politische Zeitplan ist aber sehr ehrgeizig, kann aber eingehalten werden, wenn die Details der geplanten Rechtsverordnung rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Unternehmen prüfen bereits, welche preislich attraktiven Produkte im Rahmen der geplanten Förderkriterien möglich sind. Für die Wirksamkeit der neuen Pflegevorsorge kommt es nun entscheidend darauf an, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen.

Sie sprechen von preislich attraktiven Produkten? Versicherungsexperten gehen aber davon aus, dass viele Zusatzversicherungspolicen, die um eine staatliche Zulage aufgestockt werden, voraussichtlich teurer werden als viele bisherige Tarife.
Prinzipiell ist es richtig, dass gesetzliche Vorgaben eine Versicherung verteuern können. Das gilt zum Beispiel, wenn die Versicherer - wie in der geförderten Pflegezusatzversicherung geplant - jeden ohne Risikoprüfung aufnehmen müssen. Theoretisch wäre eine derartige Versicherung besonders für diejenigen interessant, die sofort oder jedenfalls bald Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das könnte, so die Befürchtungen, zu einer teuren „geförderten“ Pflegetagegeld- und einer preiswerten „klassischen“ Pflegegeldversicherung führen. Letztere würden insbesondere junge Menschen abschließen. 

Das ist nur die Theorie. Und in der Praxis?
In der Praxis kann man flankierende Rahmenbedingungen schaffen, die falsche Anreize einschränken und eine solche „Antiselektion“ ausschließen. Die nun geplante, geförderte Pflegevorsorge hat deshalb gute Chancen, ein Erfolgsprodukt zu werden, das auch preislich attraktiv gegenüber vergleichbaren klassischen Pflegetagegeldversicherungen sein wird. Zu diesen flankierenden Rahmenbedingungen gehören unter anderem die staatliche Förderzulage von fünf Euro monatlich, die fünfjährige Wartezeit sowie die Begrenzung der Verwaltungs- und Abschlusskosten.

Wie viele der derzeit am Markt bestehenden privaten Pflegezusatzpolicen entsprechen bereits heute den Kriterien für eine staatliche Förderung?
Die geförderte Pflegezusatzversicherung wird sich grundlegend von der klassischen Pflegezusatzversicherung unterscheiden. Sie ist nicht gleichartig. Insofern liegt bei den bereits bestehenden Pflegetagegeldversicherungen keine Förderfähigkeit vor.

Für viele der bundesweit rund 1,9 Millionen privat Zusatzversicherten dürfte sich ein Wechsel aus den Altverträgen in die neuen Policen kaum lohnen. Ist eine Beitragsgarantie für Altverträge, die die Kriterien für eine staatliche Förderung bereits heute erfüllen, eine mögliche Option für die Versicherungsgesellschaften?
Die geförderte und die klassische Pflegezusatzversicherung werden sich grundlegend voneinander unterscheiden. Um daher Risikoverzerrungen zu vermeiden, sollte der Gesetzgeber über die Kalkulationsverordnung ausschließen, dass Versicherte aus dem Fördertarif, bei dem für den Versicherer Kontrahierungszwang besteht, in andere Pflegezusatztarife des Versicherers ohne die eigentlich dafür erforderliche Risikoprüfung wechseln. Auf gleiche Weise könnte ebenfalls klargestellt werden, dass auch der Wechsel von bisher nicht geförderten Tarifen in den neuen geförderten Tarif ausgeschlossen ist, sollte dies die politische Absicht sein.

Wird es aufgrund der Einführung des Pflege-Riesters bei den Gesellschaften eine Erhöhung der Vertriebsprovision beziehungsweise eine Änderung beim Vergütungsmodell für dieses Produkt geben?
Die Koalition hat ja bekanntlich schon die Höhe der Provisionen im Normalgeschäft per Gesetz begrenzt. Wir gehen davon aus, dass gerade bei einem staatlich geförderten Produkt eine Limitierung der Abschlusskosten vorgenommen wird, die noch einmal drunter liegen wird. Das halten wir auch für sachgerecht.

Erwarten Sie durch die staatliche Förderung einen nennenswerten Zuwachs bei der privaten Pflegeversicherung?
Grundsätzlich stärkt die geförderte Pflegezusatzversicherung die demografische Vorsorge in Deutschland. Gerade jungen Menschen wird damit zu niedrigen Beiträgen die Möglichkeit gegeben, Vorsorge für Ihr Alter zu treffen. Die Bundesregierung fördert also ein Vorsorgeprodukt, das den jüngeren Generationen hilft, sich vorzubereiten auf die Zeiten der demografischen Probleme. Denn mit zunehmendem Einstiegsalter wird es zwangsläufig immer teurer, weil die Pflege ein klassisches Altersrisiko ist und weil der Zeitraum zur Bildung der entsprechenden Kapitalreserve dann deutlich kürzer ist. Auf diese Weise erfüllt die Pflegezusatzversicherung auch die wichtige Anforderung der Generationengerechtigkeit.

Die Fragen stellte Goran Culjak.

portfolio international update 29.06.2012/gcu

 
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