Auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Knetsch & Partner heißt es, dass in jüngster Zeit mehrere Landgerichte Anlegern des offenen Immobilienfonds CS Euroreal Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen haben. Die Begründung: Die beratenden Banken hätten nicht über das Schließungsrisiko des Fonds oder Provisionszahlungen (Kick-Back-Zahlungen) aufgeklärt.
Die Urteile der Gerichte hätten laut Knetsch Signalwirkungen für eine Vielzahl anstehender und noch laufender Verfahren. In fast allen der Kanzlei vorliegenden Fällen sei keine Aufklärung über das Schließungsrisiko erfolgt.
Auch andere Anwälte haben eigenen Angaben zufolge Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal eingereicht. Rechtsanwalt Christian Grotz von Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen gibt sich optimistisch: "In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden". Laut Grotz gibt es Urteile in vergleichbaren Fällen. Beispielsweise hätten Richter des Landgerichts Frankfurt am Main dem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zugesprochen (Aktenzeichen 2-12 O 81/11).
In aller Regel sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprächen. Der Fonds wurde Ende Mai aufgelöst, in den nächsten fünf Jahren wird das Management die Immobilien veräußern. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden dann halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe dieser Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien veräußert werden können.
Anwälte monieren, dass über eine mögliche Schließung des Fonds und das Verlustrisiko hätte aufgeklärt werden müssen. Wer hier als Vermittler nicht sorgfältig agiert habe, muss nun unter Umständen Schadensersatz leisten.
portfolio international 27.06.2012/bmo/rko





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