KÖLN – Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat ihre jährliche Empfehlung gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über die Höhe des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab dem Jahr 2013 abgegeben. Danach schlägt die DAV für das nächste Jahr vor, den Zins bei 1,75 Prozent zu belassen.
Im vergangenen Jahr hatte es einen Dissens zwischen den Aktuaren und dem Finanzministerium gegeben: während sich das Ministerium schon frühzeitig auf eine Absenkung des Höchstrechnungszinses von 2,25 auf 1,75 Prozent festlegte und diese sogar unterjährig durchführen wollte, plädierte die DAV für eine weniger starke Absenkung. Das BMF blieb aber stur und lenkte lediglich beim Zeitpunkt ein. Das Ministerium allein bestimmt letztendlich den zulässigen Zinssatz per Verordnung und ist dabei nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.
Inzwischen scheint sich die Aktuarvereinigung mit dem Rechnungszins von 1,75 Prozent abgefunden zu haben. Er macht allerdings konventionelle Rentenversicherungen für viele Sparer unattraktiv, weil ihnen die Garantierenten zu niedrig erscheinen. Einige Versicherer haben sich mittlerweile aus diesem Produktsegment zurückgezogen.
Die Berechnung des Zinssatzes erfolgte in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2011. Die Empfehlung der DAV basiert auf der aktuellen Gesetzeslage, fügte die Aktuarvereinigung ergänzend zu ihrer Entscheidung hinzu. Nach Inkrafttreten des risikobasierten Aufsichtssystems Solvency II werde es zu Änderungen kommen. Die DAV habe Vorschläge erarbeitet und vorgelegt, die die bewährten Vorteile des Höchstrechnungszins-Systems mit der Einführung einer sachgerechten handelsrechtlichen Abbildung neuer Produkte in der Lebensversicherung verbinden.
portfolio international update 07.02.2012/kmo/gcu




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