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Falsche Hasen statt Alte Hasen bei der OVB
Mittwoch, 13. Mai 2009

(Wiederholung update SPEZIAL vom 12.5.2009, 12:47 MESZ)

KÖLN - Alles nur ein Missverständnis oder doch handfester Betrug? Der Kölner Strukturvertrieb OVB hat für die Registrierung von Versicherungsvermittlern bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern in mehreren Fällen falsche Angaben gemacht. So gelangten OVB-Mitarbeiter in das zentrale Vermittlerregister, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Nach Lesart der OVB handelte es sich um ein "Missverständnis". Die Anzahl der Fälle und die Begleitumstände sprechen jedoch eine andere Sprache. portfolio international liegen Dokumente vor, die einen ersten handfesten Skandal bei der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland belegen. Nach Angaben ehemaliger OVB-Mitarbeiter könnte es sich um bis zu 50 Vermittler handeln. Die OVB wiegelt derweil ab.

Die betroffenen Vermittler hatten nur einen Abschluss an der hauseigenen OVB-Führungsakademie erworben, der nicht als Sachkundenachweis anerkannt wird. Eine Zeit lang erwog die OVB-Führung, sie über das Nachbarland Tschechien ins Vermittlerregister eintragen zu lassen. Dazu mussten sie unter anderem ein „Führungszeugnis mit Überbeglaubigung und Apostille für die Tschechische Republik“ beschaffen.

Diesen Plan gab der Strukturvertrieb dann aber im Herbst des vergangenen Jahres wieder auf. Dennoch gelangten die Vermittler ins Register. portfolio international recherchierte in dieser Sache bereits vor Monaten, erhielt aber von der OVB keine schlüssige Antwort auf die Frage, auf welchem Wege die Registrierung der Vermittler erfolgt war.

Inzwischen liegen der Redaktion Dokumente vor, mit der sich die Lücke schließen lässt: Der Strukturvertrieb hat in Schreiben an die IHK, in dem die Tätigkeit als Versicherungsvermittler bestätigt wird, ein älteres Datum eingetragen. Damit fielen die Betroffenen unter die Alte-Hasen-Regelung, nach der Vermittler, die vor dem Stichtag 31. August 2000 tätig waren, Bestandsschutz genießen und keinen Sachkundenachweis erbringen müssen.

Der Redaktion von portfolio international sind mehrere solcher Fälle bekannt. Den betroffenen Vermittlern fiel diese Umdatierung nicht auf, schließlich hatten sie das Schreiben an die IHK mit dem falschen Datum zunächst nicht zu Gesicht bekommen. Erst im Nachhinein flogen solche Fälle auf. So holten einige OVB-Partner mit bereits erfolgter Eintragung die IHK-Prüfung kurzfristig nach, zum Teil sogar auf Drängen der OVB, die damit diese Fälle wohl nachträglich bereinigen wollte. Als die Vermittler dann die Prüfungsbestätigung nachreichten beziehungsweise sich bei der IHK in anderem Zusammenhang nach ihrer Registrierung erkundigten, stellten sich die unterschiedlichen Angaben in dem IHK-Schreiben und in ihrer Kopie heraus. (Lesen Sie hier die vollständige Story)

portfolio international update 11.5.2009/kmo/maa

Von: Klaus Morgenstern

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