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KÖLN - Hat die OVB bei der Registrierung ihrer Vermittler gemauschelt? Laut Unterlagen, die portfolio international vorliegen, hat der Kölner Vertrieb bei der Registrierung von Vermittlern, die keinen von der IHK anerkannten Sachkundenachweis besaßen, im vergangenen Jahr zunächst versucht, diese über einen Umweg in Tschechien ins deutsche Register einzutragen. Nachdem dieser Plan offenkundig verworfen wurde, ließ die OVB dennoch einige Vermittler ins Register eintragen, ohne dass diese einen Sachkundenachweis besaßen. Auf Nachfrage lieferte das Unternehmen keine Auskunft darüber, wie die betroffenen Vermittler ohne IHK-konformen Sachkundenachweis ins Vermittler-Register gelangt sind.
Die OVB hat nach der Verabschiedung der EU-Vermittlerrichtlinie eine eigene europäisch ausgerichtete Ausbildung und Zertifizierung organisiert. Zu diesem Zweck wurde die Europäische Führungsakademie aufgebaut und 2002 die Ausbildung zum „Certified Financial Consultant“ (CFC) aufgenommen. Später stellte sich dann heraus, dass Vermittler mit einem Abschluss als „Certified Financial Consultant“ in Deutschland nicht den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen, weil dieser Abschluss vom Gesetzgeber nicht anerkannt wird. Darauf reagierte die OVB und organisierte zusätzlich eine IHK-konforme Ausbildung.
Die Vermittler mit CFC-Abschluss erhielten einen am 24. September 2008 datierten Brief, in dem der Leiter der Europäischen Führungsakademie Hermann-Josef Kracht ihnen mitteilte, dass man nun auch für die CFCler die IHK-Registrierung angehen könne. Darin wurden sie aufgefordert, ein „Führungszeugnis mit Überbeglaubigung und Apostille für die Tschechische Republik“ zu beschaffen. Das sollte zusammen mit weiteren Unterlagen an die OVB zurückgeschickt werden, die sich dann um alles weitere kümmern wollte.
Warum ein Führungszeugnis für die Tschechische Republik abgefordert wurde, beantwortete eine OVB-Sprecherin so: Es sei erörtert worden, „inwieweit Finanzdienstleister, die bereits in einzelnen Ländern gemeldet waren, aber ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hatten, die Registrierungsvoraussetzungen und die gesetzlichen Umsetzungsregelungen zur EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in den einzelnen Ländern des europäischen Auslands erfüllen. Im Spätherbst 2008 haben wir nach ausführlicher Prüfung diesen Weg einer Anerkennung verworfen.“
Diese Auskunft erklärt allerdings eines nicht: Wie konnten OVB-Vermittler ins Register gelangen, die nur einen CFC-Abschluss besaßen, aber keine Sachkundeprüfung in Deutschland absolviert hatten? Der Redaktion von portfolio international sind namentlich mehrere OVB-Vermittler bekannt, auf die das zutraf und die auch nicht unter die „Alte-Hasen-Regelung“ fallen. Wie also war ein Eintrag dennoch möglich? Die OVB schweigt sich auch dazu aus.
Lesen Sie den ausführlichen Beitrag in der Februar-Ausgabe von portfolio international.
portfolio international update 13.2.2009/kmo/maa/gcu
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