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BERLIN - Mit der Vorstellung eines standardisierten Produktinformationsblattes hat das Verbraucherschutzministerium die Diskussion um mehr Transparenz in der Anlageberatung weiter angeheizt. Ministerin Ilse Aigner präsentierte den Entwurf Ende vergangener Woche auf einer Fachtagung mit Vertretern des Verbraucherschutzes und der Finanzwirtschaft. Das Produktinformationsblatt (klicken Sie bitte hier) soll es dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften eines Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Produkte miteinander leichter zu vergleichen. Es enthält zehn Punkte, die neben der Produktart und Produktbeschreibung Informationen zu den Risiken und Kosten der jeweiligen Anlageprodukte liefern. „Bei den Produktinformationen brauchen wir dringend Verbesserungen“, erklärte Ministerin Ilse Aigner.
„Viele Verbraucher wissen häufig nicht, welches Anlageprodukt sie überhaupt erworben haben, wie es funktioniert und vor allem welche Risiken es birgt“, behauptete die Ministerin. Die Angaben des Produktinformationsblattes sind in der Regel auch in den Prospekten der Investmentfonds oder anderen Kapitalanlagen zu finden, die allerdings von der Mehrzahl der Kunden kaum gelesen werden. Daher sollen die wichtigsten Informationen nun auf einer Seite zusammengefasst werden. Damit würde eine Regelung aus dem Bereich der Versicherungsvermittlung übernommen. Dort ist ein solches Produktinformationsblatt bereits vorgeschrieben. Die Umsetzung dieser Vorschrift hat in der Praxis aber bereits für viel Unmut gesorgt, weil die Blätter häufig sehr umfangreich ausfallen und größere Passagen aus den Versicherungsbedingungen enthalten und somit wiederum schwer lesbar sind.
Bei dem Produktinformationsblatt für die Anlageberatung handelt es sich bislang nur um einen Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums. Eigner bat die Finanzwirtschaft, es zu verwenden. Sie forderte zudem die Wirtschaft auf, nicht weitere Regulierungsmaßnahmen des Gesetzgebers abzuwarten, sondern freiwillig für mehr Verbraucherschutz zu sorgen: „Ich werde den Dialog mit der Wirtschaft und den Verbraucherschutzorganisationen fortsetzen und überprüfen, ob die Wirtschaftsbeteiligten die erforderlichen Anpassungen auf freiwilliger Grundlage vornehmen. Für die nächste Legislaturperiode werden wir dann entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind.“ So ist unter anderem eine ähnliche Regelung wie für Versicherungsvermittler auch für Anlageberater angedacht. Sie müssten sich dann ebenfalls in ein zentrales Register eintragen lassen und eine Mindestqualifikation nachweisen. Damit ist wegen der anstehenden Wahlen aber nicht vor Ende 2010 oder sogar noch später zu rechnen.
portfolio international update 28.7.2009/kmo/jan
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