<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>portfolio international</title>
		<link>http://www.portfolio-international.de/</link>
		<description>Aktuelle Nachrichten von portfolio-international.de</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>portfolio international</title>
			<url>http://www.portfolio-international.de/fileadmin/templates/international/images/logo.png</url>
			<link>http://www.portfolio-international.de/</link>
			<width>200</width>
			<height>48</height>
			<description>Aktuelle Nachrichten von portfolio-international.de</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Thu, 23 Feb 2012 09:00:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
            <pubDate>Thu, 23 Feb 2012 09:00:00 +0100</pubDate>
			<title>Deutsche Bank bietet Anlegern Ausstieg aus „Kompass Life 3“ an</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/deutsche-bank-bietet-anlegern-ausstieg-aus-kompass-life-3-an.html</link>
			<description>Damit gibt die Bank dem öffentlichen Druck wegen ihrer Wetten auf die Lebenserwartung lebender...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>FRANKFURT – Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Berechtigung des Fonds „db Kompass Life 3“ gibt die Deutsche Bank den Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment kurzfristig zu beenden. Wie die Bank am Mittwoch mitteilte, sollen die Anleger „in Kürze“ ein schriftliches Rückkaufangebot erhalten. Damit können sie ihr investiertes Kapital unter Abzug zwischenzeitlich erhaltener Zahlungen zurückerhalten, heißt es in der knappen Mitteilung.
Die Deutsche Bank war in die Kritik geraten, weil sie mit ihrem Lebensdauerzertifikat Anlegern eine Wette auf die Lebenserwartung lebender Personen angeboten hatte. Der Ertrag des Produkts ist von der Lebenserwartung einer Referenzgruppe von US-Bürgern abhängig.
Am 07. Februar 2012 hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, dass ein Schlichtungsverfahren von der zuständigen Ombudsstelle abgelehnt worden war. Nach Ansicht der Schlichtungsstelle müsse zuvor ein Gericht klären, ob die Wette auf die Lebensdauer eines ausgewählten Personenkreises sittenwidrig sei.
Der Fonds wurde 2007 als synthetisches Produkt aufgelegt. Durch die synthetische Struktur hat der Fonds keinen Bezug zu realen Lebensversicherungspolicen.
<span style="FONT-WEIGHT: bold">portfolio international update 22.02.2012/gcu/kmo</span></div>]]></content:encoded>
			<category>Fonds</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:10:00 +0100</pubDate>
			<title>Presseschau: Regierung entlastet Lebensversicherer</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/presseschau-61.html</link>
			<description>Eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verringert die Beteiligung der Kunden an den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[FRANKFURT – Die Bundesregierung wolle auf Druck der deutschen Assekuranz die Ansprüche von Kunden der Lebensversicherer beschneiden, informiert die <b>Financial Times Deutschland (FTD)</b>. Ihnen soll künftig ein geringerer Teil an den Bewertungsreserven zustehen. Die FTD verweist auf den Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, den die Bundesregierung in der Vorwoche verabschiedet hat.
Die neuen Regeln sollen am 31. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Diese Entscheidung reduziere das Risiko der Lebensversicherer aus hohen Zinsgarantien, so die FTD. Nach der neuen Vorschrift dürfen Versicherer einen Sicherungsbedarf von den Bewertungsreserven abziehen, nur vom Rest müssen sie dann 50 Prozent an die Kunden bei deren Ausscheiden oder bei Vertragsende zahlen. (Seite 15, FTD)
++++++
Immer mehr Kfz-Versicherungen werden im Autohaus verkauft, weil die Händler das Geschäft mit erledigen und dafür die Provision kassieren, schreibt das <b>Handelsblatt (HB).</b> Für die Versicherer sei das allerdings gefährlich, nicht nur ihre Vermittler ärgern sich darüber. „Nachdem die Autohersteller bereits vor Jahren die Autofinanzierung weitgehend unter ihre Kontrolle gebracht haben, ist es nun ihr erklärtes Ziel, das Gleiche auch mit der Kfz-Versicherung zu machen“, zitiert das HB Klaus Jürgen-Heitmann, Vorstandsmitglied bei der Huk-Coburg.
Die Versicherer stecken dabei in einem Dilemma. Zum einen haben sie auf diese Weise einen leichten Zugang zu neuen Kunden. Zum anderen besitzen die Autohersteller eine enorme Marktmacht und können so auf die Konditionen drücken. (Seite 34, HB)
++++++
Kleinere Hedgefonds haben sich im vergangenen Jahr besser bewährt als die milliardenschweren Vehikel, die Gesellschaften wie Paulson &amp; Co. anbieten. Darauf verweist die <b>Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)</b> mit Bezug auf einen Bericht von Bloomberg. Das sei kein Zufall, meint Andrew Lee, Berater von J.P. Morgan in New York. Seine Begründung dafür: Kleinere Fonds können schneller reagieren und sich dadurch besser positionieren.
Barclays Capital schränkte allerdings in einer Studie ein, so die FAZ weiter, dass sich unter den kleineren Hedgefonds nicht nur die mit Abstand erfolgreichsten Anlageverwalter der Branche befinden, sondern auch die schlechtesten. (Seite 19, FAZ)
++++++
Klagen von Anlegern gegen den Finanzvertrieb AWD wegen der Beteiligung an Filmfonds bieten keine Erfolgsgarantie, schreibt die<b> FAZ</b> an anderer Stelle. Der Vertrieb hat nun zwei Prozesse um den Internationalen Medienfonds (IMF) gewonnen. In beiden Fällen hatte die Anwaltskanzlei Hahn die unterlegenen Kläger vertreten. Diese Kanzlei konnte kürzlich zwei andere Verfahren gegen den AWD um IMF-Beteiligungen für sich entscheiden. (Seite 20, FAZ)
<span style="font-weight: bold; ">portfolio international update 22.02.2012/kmo/gcu</span>]]></content:encoded>
			<category>Presseschau</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:05:00 +0100</pubDate>
			<title>Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Bank und Ihren Berater</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-ihre-bank-und-ihren-berater.html</link>
			<description>In der Finanzbranche hapert es an verständlichen Informationen für die Kunden vor dem Abschluss...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Finanzprodukte sind kompliziert und komplex. Um Laien vor dem Abschluss bessere Informationen zu Chancen und Risiken sowie zu den Kosten zu vermitteln, wurde der deutsche Gesetzgeber schon mehrfach aktiv. So sind in der Personenversicherung seit 2008 Produktinformationsblätter (PIB) vorgeschrieben. Sie sollen auf möglichst nur einer A4-Seite die Kernpunkte für den Kunden erklären: Was ist versichert? Welche Kosten fallen an? Wann geht der Schutz verloren? In der Praxis werden dazu allerdings meist zwei bis drei A4-Seiten benötigt. Die Transparenz vor allem bei den Kosten ist weiter kritikwürdig, obwohl sie in Euro und Cent ausgewiesen werden.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Gesamtkostenquote taugt nicht für die Rentenphase</span><br />Besser wäre eine Gesamtkostenquote, die inzwischen einige ­Versicherer eingeführt haben und im Produktinformationsblatt auch anführen. „Bei allen Rententarifen nennen wir im Produktinformationsblatt seit dem 1. Juli 2011 die voraussichtliche jährliche Wertentwicklung des einzelnen Vertrages nach Abzug der Kosten“, sagt Debeka-Vorstand Roland Weber. Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Produkten zu gewährleisten, werde außerdem die Gesamtkostenquote angegeben. Diese Quote auf Basis der „Reduction in Yield“ betrachtet jedoch nur die Ansparphase. Sie ist deswegen noch nicht der Weisheit letzter Schluss und kann beim Vergleich von Verträgen mit unterschiedlicher Laufzeit sogar in die Irre führen. Insgesamt gehen nämlich von der theoretisch möglichen Versicherungsleistung knapp 20 Prozent für Abschluss-, Biometrie- und Verwaltungskosten ab. So steht es aber bis heute in keinem einzigen Produktinformationsblatt.
Fortschritte will das Bundesfinanzministerium (BMF) zumindest bei den staatlich geförderten Riester- und Basisrenten durchsetzen. Für diese Verträge soll es ab 2013 ein neues Produktinformationsblatt geben. Abhängig von der Produktart ist dann jedes kapitalbildende Produkt in eine von fünf vorgegebenen Chancen-Risiko-Klassen einzuordnen und mit einem Preis-Leistungs-Verhältnis auszuweisen. All dies mündet in die angenommene Wertentwicklung nach Abzug der Effektiv- und Garantiekosten, wobei alle Kosten zu berücksichtigen sind. Was dort nicht aufgeführt wird, muss der Kunde auch nicht bezahlen. Bei nicht rechtzeitiger, unvollständiger oder fehlerhafter Übergabe des Produktinformationsblattes soll der Kunde außerdem binnen eines Jahres vom Vertrag zurücktreten und mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückverlangen dürfen. Das könnte die Versicherer zu mehr Transparenz antreiben, obwohl sie sich selbst bereits als Vorreiter der Finanzbranche sehen.
Tatsächlich hinken die Banken zeitlich und inhaltlich hinterher. Erst seit dem 1. Juli 2011 sind dort „Beipackzettel“ für Anlageprodukte vorgeschrieben. Kurz und bündig sollen Bankkunden im PIB über das Finanzprodukt aufgeklärt werden. So weit die Theorie. In der Praxis allerdings werden die Beipackzettel diesem Anspruch nicht gerecht. So lautet ein Fazit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Aufsichtsbehörde hatte schon kurz vor dem Start der PIB-Einführung je 120 Blätter zu ­Aktien, Anleihen und Zertifikaten von insgesamt 180 Banken auf die Vergleichbarkeit des jeweiligen Anlageangebots geprüft. Ergebnis: Prospekte sind unvollständig, schwer verständlich und außerdem so unterschiedlich, dass sie es Bankkunden nicht leichter machen, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen, moniert die Bafin.
Letzteres war jedoch eines der wichtigsten Ziele, die mit der Einführung der Beipackzettelpflicht verfolgt wurden. „Sie sollen in übersichtlicher und leichter Weise die Art des Instruments ­beschreiben und die Risiken und Kosten bestmöglich vergleichbar machen“, erinnert Bafin-Sprecherin Dominika Kula an die gesetzliche Vorgabe, die mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 aufgestellt worden war. Das Gesetz enthält allgemeine Vorgaben an das Produktinformationsblatt der Banken, während die Änderung der Wertpapier-Dienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung Inhalt und Aufbau des PIB konkretisierte.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Banken drücken sich bei klaren Kostenangaben</span><br />Positiv fiel laut Bafin auf, dass die Beipackzettel meist den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und bei nicht komplexen Finanz­instrumenten nicht länger als zwei Seiten Umfang besitzen, bei allen übrigen Instrumenten drei Seiten. „Auf so wenig Platz ein komplexes Finanzinstrument zu erklären, ist sehr schwierig“, räumt Kula ein. Als nicht komplex eingestuft werden Aktien, Geld­marktinstrumente, Schuldverschreibungen und andere verbriefte Schuldtitel, in die kein Derivat eingebettet ist. Heftig kritisiert wird dagegen, dass mit den untersuchten Informationsblättern überwiegend kein hinreichendes Verständnis beim Kunden erreicht wird und damit der Produktvergleich unzureichend ausfällt. Der Prüfbericht nennt dazu eine Fülle weiterer Mängel (siehe dazu die Tabelle).
Besonders gravierend ist dies: Nicht selten mogelt sich die Bank um konkrete Kostenangaben herum und verweist lediglich pauschal auf das Preis- und Leistungsverzeichnis oder die Auskünfte des Anlageberaters. In anderen Fällen geben die Informationsblätter die Kosten lediglich als Maximal- oder Durchschnittswert an, mit Umschreibungen wie „bis zu“, „in der Regel“ oder „unter Umständen“. Gefordert ist jedoch, entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kosten als Prozentangabe auf den Anlagebetrag auszuweisen.Als positiv sieht die Behörde bei den Kosten für den Wertpapierkauf solche Formulierungen an: „Die beim Kauf der Anleihe zu zahlende Provision beträgt 0,5 Prozent vom Kurswert, mindestens 19,90 Euro.“ Alternativ ist auch eine solche Aussage möglich: „Beim Kauf der Anleihe ist eine Provision in Höhe von 100 Euro zu zahlen.“ Kein Ruhmesblatt erwirbt sich die Bafin jedoch ­damit, dass sie sich zu Verwahrungskosten und Nebenkosten beim Erwerb lediglich mit einem abstrakten Hinweis begnügt, wonach diese Kosten anfallen, aber nicht der Höhe nach beziffert werden müssen. „Das ist nach Bafin-Auslegung ausreichend“, erklärt Kula auf Nachfrage.&nbsp;Völlig unverständlich erscheint zudem dies: In vielen Fällen verschweigen die Banken einschlägige Risiken.
Stattdessen werden alle bei Finanzinstrumenten denkbaren Risiken genannt und zum Beispiel bei einer auf Euro lautenden Anleihe eines deutschen Emittenten auf das gar nicht existierende Fremdwährungsrisiko hingewiesen.&nbsp;Nach Bafin-Auslegung zählen zu den wesentliche Risiken, die im PIB zu nennen sind, das Emittenten-, Kurs- und Zinsänderungs- sowie das Dividendenrisiko, sofern diese Risiken immanent sind. Ferner ist ein Hinweis wichtig, wenn die Möglichkeit besteht, dass das eingesetzte Kapital völlig verloren gehen kann.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Anleger verstehen oft nur Bahnhof</span><br />Wiederholt stieß die Aufsichtsbehörde auch auf schwer verständ­liche Texte mit Fachbegriffen, langen Sätzen und für Anleger ­unbekannten Abkürzungen. Ein unrühmliches Beispiel bei Zertifikaten als Kostprobe: „Anleger tragen das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtert und sie ein Reorganisationsverfahren oder eine Übertragungsanordnung durchläuft oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird&nbsp; und deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig oder rechtzeitig geleistet werden.“
Auch bei Fachbegriffen beziehungsweise Abkürzungen wie „Zinstagequotient: ACT/ACT“ oder „Börsennotierung: EUROMTF“ dürften die meisten Privatanleger nur Bahnhof verstehen. Bei einigen Angeboten fehlen gar Angaben zur Laufzeit der Anlage,­ andere bleiben Angaben zur Aktualität des PIB schuldig. In einigen Fällen suchen Anleger im Beipackzettel vergeblich nach Angaben zum Kurswert und zur Rendite. „Eine echte Vergleichbarkeit ist dann für die Verbraucher nicht gegeben“, fasst Bafin-Sprecherin Kula zusammen. Dagegen packen die Hausjuristen und Marketing­strategen der Banken häufig zwei Angaben in das Informationsblatt, die dort definitiv nicht hingehören, weil sie aufsichtsrechtlich unzulässig sind:<br />1. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben im WpHG-Informationsblatt wird ausgeschlossen.<br />2. Es wird mit Ratings für die eigene Bank beziehungsweise das Finanzprodukt geworben. Solche Angaben sind als werbliche Informationen­­­ zu bewerten, die nach der Wertpapier-Dienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung unterbleiben müssen. Die Bafin stellte daher in ihrem Prüfbericht noch einmal klar: Ein Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Angaben im WpHG-Informationsblatt ist nicht möglich. Nach dem Gesetz dürfen die Angaben in den Informationsblättern weder unrichtig noch irreführend sein (Paragraf 31 Absatz 3a Satz 2 WpHG). „Diese aufsichtsrechtliche Verpflichtung kann nicht formularmäßig durch ein Institut eingeschränkt werden“, so Kula.
<span style="font-weight: bold;">Aufsichtsbehörde versteckt sich hinter Geheimhaltungspflicht</span><br />Verstöße können bei Leichtfertigkeit oder Vorsatz mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden. Das hilft freilich dem Kunden, um den es ja eigentlich gehen soll, womöglich nur wenig. In diesem Zusammenhang redet die Bafin-Sprecherin ungewohnt Klartext: „Inwieweit zivilrechtlich im Rahmen der Anlageberatung Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vereinbart werden können, entzieht sich einer Beurteilung durch die Bafin.“&nbsp;An anderer Stelle hätte man sich dagegen mehr Klarheit gewünscht. So war die Aufsichtsbehörde nicht bereit, auch nur ein einziges Beispiel für ein gut gemachtes Produktinformationsblatt mit dem Namen der Bank zu nennen. Begründet wird dies mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die auch für Informationsblätter gelte, die keine Mängel aufweisen. Bleibt die Frage, wer die Bafin dafür kritisiert hätte, wenn sie ein nachahmenswertes Muster vorzeigt. Die öffentlich gewürdigten Banken sicherlich nicht.
Einmal mehr zeigt sich aber, dass die Aufsichtsbehörde sich gern hinter dem Zwang zur Geheimhaltung versteckt. Tatsächlich wird die Bafin stets hinter den Kulissen aktiv. Gibt es Anhaltspunkte für aufsichtsrechtliche Verstöße, werden die Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert und die Bafin prüft dann auf dieser Grundlage. Auf den konkreten Fall wird in der Öffentlichkeit jedoch nicht eingegangen, weil dies die Verschwiegenheitspflicht verbietet (Paragraf 9 Kreditwesengesetz).
Immerhin kündigten etliche Banken nach der Prüfung Änderungen bei den Produktinformationsblättern an. Zudem legten einige Institute der Bafin bereits geänderte PIB vor. Die Behörde betont, dass sie nur beauftragt war, die Vergleichbarkeit zu überprüfen und nicht selbst Vorgaben zu machen. Daher gingen entsprechende Bafin-Schreiben an die betroffenen Banken. Das Gesetz gibt bisher nur Minimalanforderungen für die Informationsblätter vor.&nbsp;Das Bundesministerium der Finanzen dagegen kann den Inhalt der Blätter in einer Rechtsverordnung genauer festlegen. „Auch eine Formularvorgabe wäre möglich“, sagt Bafin-Sprecherin Kula. Aus dem BMF hieß es kurz vor Redaktionsschluss, man müsse die Prüfergebnisse zunächst auswerten. Anregungen könnte Andreas Oehler, Professor für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg, liefern. Er hat schon vor einiger Zeit den Vorschlag unterbreitet, das bisherige PIB bei Lebensversicherungen zu verändern und auf alle Finanzprodukte auszudehnen. „Wichtig wäre eine transparente Verfügbarkeit je Zeitpunkt und in Euro“, so sein Vorschlag. Damit plädiert er dafür, die Vergütung für Vermittler auf die gesamte Laufzeit zu verteilen, damit nicht der Vermittler seinen Gewinn schon zu Beginn erhält, der Kunde jedoch erst zum Schluss der Vertragslaufzeit. Die Produktinformationsblätter sollten außerdem für alle Anlage- und Vorsorgeformen gleichermaßen gelten. „Nur so wird tatsächlich Vergleichbarkeit und Transparenz für Laien hergestellt“, stellt Oehler fest.
<span style="font-weight: bold;">Wenig Hoffnung auf ein einheitliches Produktinformationsblatt</span><br />Wo ein Wille ist, da ist eigentlich immer auch ein Weg. Schließlich gehören alle Finanzinstrumente und Versicherungen in die Aufsicht der Bafin, die wiederum dem BMF als Verordnungsgeber untersteht. Strukturell stünde also einem einheitlichen Produktinformationsblatt nichts im Weg. Die Bafin nährt diese vage Hoffnung aber nicht gerade. „Teilweise sind die Anforderungen an Informationsblätter aneinander schon angeglichen“, meint Bafin-Sprecherin Kula und nennt die Anforderungen an Informationsblätter nach dem WpHG (PIB) und an die Vermögensanlage-Informationsblätter (VIB) als Beispiel. Es sei jedoch auch zu berücksichtigen, „dass verschiedene Finanzprodukte unterschiedliche Charakteristika haben, was sich auch auf den Inhalt der Informationsblätter auswirkt“. Danach scheint es der Finanzaufsicht schon gar nicht mehr so wichtig, dass Kunden und Vertrieb mit einheitlichen Blättern mehr Klarheit hätten.
Andreas Oehler hat unterdessen seine Untersuchungen zu den Produktinformationsblättern weiter vorangetrieben. Aus diesem Grund ließ er 160 Studenten der Betriebswirtschaft jeweils zwei echte ­Beipackzettel zu zwei offenen Immobilienfonds, zwei börsen­gehandelten ETF, einer Anleihe und einer Festgeldanlage mit einer selbst entwickelten Benchmark vergleichen, die nach Auffassung des Wissenschaftlers die erforderlichen wesentlichen Angaben enthält. Die Auswertung dieses Versuchs ergab, dass die Darstellung der wesentlichen Eigenschaften bei allen untersuchten Produktarten in der eigenen Benchmark mit Abstand am besten abschnitt. Der Entwurf der Bamberger Wissenschaftler erhielt im Durchschnitt die Note „gut“, während die beiden anderen, echten Produktinformationsblätter der Anbieter und Emittenten jeweils nur mit der Note „befriedigend“ abschnitten. Dieser „Klassenunterschied“ war sowohl insgesamt als auch bei einzelnen wichtigen Einzelkriterien auszumachen. Oehler leitet daraus eine Schlussfolgerung ab: Den Banken sollten verbindliche Standards für die Produktinformationsblätter vorgegeben werden. Bafin und Gesetzgeber können also nicht behaupten, dass es bislang keine brauchbaren Verbesserungsvorschläge gebe.
<span style="font-weight: bold;">portfolio international 10.02.2012</span>]]></content:encoded>
			<category>Beratung</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:00:00 +0100</pubDate>
			<title>Wenn das Telefon zu oft klingelt</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/wenn-das-telefon-zu-oft-klingelt.html</link>
			<description>Ein neues Urteil verschärft die Regeln für Werbeanrufe. Finanzdienstleister riskieren Bußgelder bis...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Geht es um Telefonakquise, dann sind Finanzdienstleister meist nicht zimperlich. Einige von ihnen packen es sogar sehr systematisch an: Sie verführen laut Medien­berichten ahnungslose Verbraucher trickreich zum Rückruf. Mit mysteriösen Zetteln, mal im Briekasten, mal an Autos geklemmt, wird der Eindruck erweckt, ein Bekannter oder Verwandter warte verzweifelt auf einen Rückruf. Das berichten zumindest Verbraucherzentralen.
So habe eine Frau ein weißes Notizblatt in ihrem Briefkasten gefunden, auf dem handschriftlich stand: „Bitte rufen Sie mich dringend zurück.“ Darunter war eine Telefonnummer angegeben. Wie die Verbraucherzentrale erfuhr, haben einige Empfänger des Zettels die angegebene Nummer angerufen. Prompt meldete sich ein Finanzdienstleister, der seine Angebots­palette aufzählte und dringend zu einem Beratungstermin riet.
Nichts liegt näher, als potenzielle Kunden anzurufen und sie auf interessante Kapitalanlagen­ hinzuweisen. So lässt sich Porto und Zeit sparen, und man bekommt auch gleich Antworten. Doch so einfach ist es nicht. Telefonwerbung ist Verbraucherschützern immer wieder ein Dorn im Auge. In einer entsprechenden Stellungnahme der Verbraucherzentrale heißt es, dass eine demoskopische Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung für das erste Quartal 2006 rund 82,6 Millionen unerbetene telefonische Werbekontakte zählte. Von der Annahme ausgehend, dass sich die Zahl dieser Anrufe bis heute zumindest nicht beträchtlich verringert hat, wird folglich jeder Bundesbürger durchschnittlich viermal pro Jahr unerlaubt zu Werbezwecken angerufen. Auch Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit dem Thema.
<span style="font-weight: bold;">Kein Anruf ohne vorherige Zustimmung<br /></span>Die Richter des Oberlandesgerichts München entschieden über einen Fall, der ebenfalls von Verbraucherschützern moniert wurde (Az.: 6 U 4039/10). Im Urteil heißt es unmissverständlich, dass Telefon­werbung nur nach gesonderter Zustimmung erlaubt ist. In dem Prozess ging es allerdings nicht um Finanzdienstleister. Doch die ­Rechtsprechung gilt für sie ­ebenso. Auch wenn die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen den Pay-TV-Sender Sky geklagt hatte.
Finanzberater können also nicht so ohne weiteres potenzielle Neukunden per Telefon kontaktieren. Solche Anrufe zu Werbezwecken sind laut Urteil nur erlaubt, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zu­gestimmt hat. Eine nachträgliche Billigung des Angerufenen reicht hier nicht aus.
<span style="font-weight: bold;">Rufnummerunterdrückung nicht erlaubt</span><br />Für die vorherige Zustimmung gelten strenge Regeln. So darf diese Zustimmung zur Werbung nicht zusammen mit anderen Erklärungen vom Kunden unterschrieben werden. Es ist eine gesonderte Erklärung notwendig, aus der eindeutig das Einverständnis zu Telefonanrufen hervorgeht. Diese Einwilligungserklärung muss sich ausschließlich auf die Werbung beziehen.&nbsp;Im Urteil erklärten die Richter aber auch, was erlaubt ist. So ist es zulässig, wenn Finanzdienstleister an bereits bestehende Kunden ein Schreiben senden, in dem sie Zustimmung zur Werbung auf andere Weise einholen. Beispielsweise dürfen Kunden in einem Schreiben zusammen mit dem Kauf eines Produktes auch ihr Einverständnis zur Werbung per Telefon, E-Mail und SMS erteilen.
Immer wieder gab es Ärger, wenn es sich um Anrufe bei Privatleuten handelte.&nbsp;Da­rum wurde im August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung eingeführt. Seitdem sind Anrufe zu Werbe­zwecken ohne Einverständnis grundsätzlich unzulässig. Das gilt besonders für solche Fälle, in denen das Unternehmen dem Angerufenen noch gar nicht bekannt ist.
Um Rechtsverstöße kümmern sich meist die Verbraucherzentralen. Häufen sich die Beschwerden über ein bestimmtes Unternehmen, gehen sie rechtlich dagegen vor. Die Folgen von unerlaubten Anrufen können für Finanzdienstleister sehr teuer werden: Geldbußen bis zu 50.000 Euro sind laut Gesetz möglich. Auch versuchte Anonymität kostet Geld. Bei Werbeanrufen dürfen Finanzberater ihre Rufnummern nicht unterdrücken. Verstöße gegen diese Regelung können bis zu 10.000 Euro kosten.
Damit nichts passiert, sollten Finanzdienstleister peinlich genau darauf achten, dass ein wirksames Einverständnis des Kunden vorliegt. Wichtig: Die insbesondere bei Darlehens- und Versicherungsverträgen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einverständnisklausel zur künftigen Telefonwerbung ist unwirksam. Berater sollten ihre Verträge entsprechend überprüfen. Meist sind zudem Klauseln enthalten, die eine Speicherung und Nutzung der Kundendaten zu Werbe­zwecken erlauben sollen. Doch das ist nur gültig, wenn sie nach Paragraf 4a des Bundes­datenschutzgesetzes besonders her­vorgehoben sind. Sie müssen abgesetzt, eingerahmt oder durch Fettdruck auffällig gekennzeichnet sein. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, gestattet der Gesetzgeber auch keine Telefonanrufe auf der Grund­lage dieser Klauseln.
Vorsicht ist auch geboten, wenn es um Werbetelefonate geht, die nach der Kündigung eines Vertrages geführt werden. Zu gern werden in solchen Telefonaten neue Finanzprodukte beworben. Doch eine ­sogenannte „telefonische Nachfasswerbung“ bei gekündigten Verträgen ist grundsätzlich verboten. Finanzdienstleister sollten hier also sensibel agieren und besser vom Kunden noch einmal ein neuerliches Einverständnis zu zukünftigen Anrufen einholen.
<span style="font-weight: bold;">Belehrung zum Widerrufsrecht</span><br />Führt ein Telefongespräch mit dem Kunden tatsächlich zu einem Vertragsabschluss, gelten auch hier besondere Regeln. Verträge, die während eines Telefonats geschlossen werden, können Kunden nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat. Erst danach können Berater aufatmen, weil der Vertrag dann endgültig wirksam ist.
Doch das setzt voraus, dass die Frist überhaupt angelaufen ist. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Finanzberater seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge auch vollständig erfüllt hat. Er muss seinen Kunden in Textform, zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung, ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt haben. Anderenfalls kann es später ein ziemlich böses Erwachen geben.
<span style="font-weight: bold;">portfolio international 10.02.2012</span>]]></content:encoded>
			<category>Beratung</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 08:30:00 +0100</pubDate>
			<title>Direktversicherer trotzen Vergleichsportalen</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/direktversicherer-trotzen-vergleichsportalen.html</link>
			<description>Privatkunden nehmen offenbar aggressive Online-Werbung positiv auf und erinnern sich bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>KÖLN – Mit Sex-Appeal oder vergleichender Werbung schlagen Online-Vergleichsportale in der Versicherungswerbung neue Töne an. In der Kfz-Wechselphase Ende 2011 investierten insbesondere der Newcomer transparo.de und der bereits etablierte Anbieter Check24.de in multimediale Kampagnen. Dadurch stiegen sowohl die Werbe-Erinnerung als auch die Bekanntheit dieser Vergleichsseiten signifikant an.
Dies zeigen die Ergebnisse des Werbe-Monitorings „AdTracker Assekuranz&quot; des Marktforschungsinstituts YouGov, das auf Wochenbasis die Werbe-Erinnerung und –wirkung misst und dazu jährlich über 8.000 Internetnutzer in repräsentativen Interviews zu 47 Versicherern und fünf Vergleichsportalen befragt.
Im vierten Quartal 2011 legte der Bekanntheitsgrad zweier Portale durch verstärkte Werbung massiv zu: Transparo.de steigerte seine gestützte Bekanntheit von drei auf zehn Prozent. Check24.de ist durch seine längere Marktpräsenz bereits einem Viertel der Bevölkerung, die an Versicherungsabschlüsse denkt, bekannt. Andere Portale konnten nicht zulegen, sind Interessenten aber gut bekannt: Financescout.de kennen 21 Prozent, Preisvergleich.de sowie Guenstiger.de kommen auf je 12 Prozent.</div>
<div>Am besten gefiel die Werbung von Guenstiger.de, Preisvergleich.de und transparo.de. Nur die aktuelle D.A.S.-Kampagne erzielte ein noch leicht besseres Ergebnis. Gefallen ist jedoch kein Garant für die Wirksamkeit der Werbung. Tatsächlich konnte transparo.de 18 Prozent der Werbe-Erinnerer im Dezember dazu bewegen, Kontakt aufzunehmen. Andere schafften im Durchschnitt nur fünf Prozent.</div>
<div>Versicherungskunden mit Online-Abschlussbereitschaft nutzen Vergleichsrechner zum Informieren und zunehmend auch zum Abschluss. Häufig dient die Internetsuche aber zur Vorbereitung eines persönlichen Beratungsgesprächs. Das Internet baue kein finales Vertrauen für den Abschluss von Finanz- und Versicherungsprodukten auf, hatte eine andere YouGov-Studie kürzlich festgestellt (<link http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/finanz-ratsuchende-vertrauen-vermittlern.html _blank external-link-new-window "öffnet externen Link in neuem Fenster">siehe frühere Meldung</link>).
Erstaunlich: Gegen den Werbedruck der Vergleichsportale konnten sich die Direktversicherer 2011 erfolgreich behaupten. „Sie haben sogar weiterhin die Nase vorn&quot;, kommentiert Studienleitern Stephanie Müller. Mehr als jeder vierte Befragte kennt derzeit die vier bekanntesten Direktversicherer, Cosmos Direkt und ERGO direkt aber kennen noch deutlich mehr Leute. Und auch bei der Werbe-Erinnerung erreichen die drei besten Direktversicherer höhere Werte als das beste Vergleichsportal: ERGO direkt kommt auf 25 Prozent, gefolgt von CosmosDirekt und HUK24.</div>
<div>Im Rahmen der Studie &nbsp;werden auch Versicherer mit Makler-Ambitionen untersucht, darunter Allianz, AXA, Basler, Central, DKV, ERGO, Generali, Gothaer, HanseMerkur, Helvetia, Nürnberger, Württembergische, Zurich, Hallesche und Talanx.</div>
<div><span style="font-weight: bold;">portfolio international update 22.02.2012/dpo</span></div>]]></content:encoded>
			<category>Beratung</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 07:55:00 +0100</pubDate>
			<title>Deutsche Fondsbesitzer favorisieren Europa</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/deutsche-fondsbesitzer-favorisieren-europa.html</link>
			<description>Das Investitionsverhalten bestätigt laut einer Studie von Axa Investment Managers einmal mehr die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[FRANKFURT – Deutsche Fondsbesitzer konzentrieren sich bei ihrer Anlageentscheidung auf den europäischen Markt, so das Ergebnis einer Studie von AXA Investment Managers. Während es im letzten Jahr noch 71 Prozent waren, sind heute bereits 86 Prozent in Europa investiert. Nur 24 Prozent haben Geld in Industrienationen weltweit angelegt und acht Prozent besitzen Anteile an Schwellenländerfonds.
„Das Investitionsverhalten bestätigt einmal mehr die sicherheitsorientierte Mentalität der Deutschen. In Anbetracht der Eurokrise und des damit verbundenen Misstrauens bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Tendenz auch im nächsten Jahr anhält“, so Karin Kleinemas, die für Nordeuropa zuständige Marketing-Chefin bei AXA Investment Managers.
59 Prozent der deutschen Fondsbesitzer setzen in erster Linie auf Aktienfonds. Seit Jahresbeginn investieren aber immer mehr auch in sicherheitsorientierte Fondsarten. 41 Prozent der Fondsanleger haben Vermögen in Rentenfonds und 27 Prozent in Geldmarktfonds angelegt. Das sind sieben beziehungsweise neun Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Aber auch die Nachfrage nach Rohstofffonds, so stellte Axa Investment Managers fest, ist gestiegen. Inzwischen besitzt jeder fünfte Fondsbesitzer Anteile an Rohstofffonds, im letzen Jahr war es erst jeder sechste. Gerade bei der Anlage in festverzinsliche Wertpapiere zeigen sich Unterschiede: Während über die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen in Anleihen investiert ist, ist es bei den Älteren (60plus) nur knapp jeder Fünfte.
Wie auch in den beiden Vorjahren besitzen nur 17 Prozent der Deutschen Investmentfondsanteile. Während sich Frauen, Geringverdiener und die ältere Generation zunehmend aus Fonds zurückziehen, kommt der typische deutsche Fondsbesitzer aus Westdeutschland, nutzt das Internet, ist männlich und verfügt über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro und mehr.
<span style="font-weight: bold; ">portfolio international update 22.02.2012/kmo/gcu</span>]]></content:encoded>
			<category>Fonds</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Tue, 21 Feb 2012 09:10:00 +0100</pubDate>
			<title>Presseschau: Hauspreise steigen kräftig</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/presseschau-60.html</link>
			<description>Preise für Wohnimmobilien legen um 5,5 Prozent zu – hohe Nachfrage von Kapitalanlegern.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>FRANKFURT – Im vergangenen Jahr sind die Preise für Wohnimmobilien um rund 5,5 Prozent gestiegen, meldet die Bundesbank im jüngsten Monatsbericht, nach plus 2,5 Prozent im Vorjahr. Jan Bettink, Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken, sieht als wesentlichen Grund für die steigenden Preise den Umstand, dass im zurückliegenden Jahrzehnt zu wenig gebaut wurde. Gleichzeitig sei die Nachfrage insgesamt leicht gestiegen, sagte er der <span style="font-weight: bold;">Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)</span>.</div>
<div></div>
<div>Als Preistreiber agierten nach Ansicht von Reiner Braun, Vorstand des Forschungsinstituts Empirica, vor allem Kapitalanleger auf der Suche nach stabilen und inflationssicheren Renditen. Gut vermietete Wohnungsbestände in wirtschaftsstarken Metropolregionen versprechen einen solchen Effekt. (Seite 11, FAZ)</div>
<div></div>
<div>++++++</div>
<div></div>
<div>Da es offenbar nichts hilft, den Grund für den schlechten Ruf der Versicherer ausschließlich auf das Agieren von aggressiven Verkäufern in Strukturvertrieben zu schieben, haben einige Gesellschaften und Verbände inzwischen Initiativen gestartet. Laut <span style="font-weight: bold;">FAZ</span> sollen die Initiativen die Branche in ein positives Licht rücken. Marktführer Allianz legte kürzlich erstmals einen Kundenbericht vor;&nbsp;der&nbsp;Wettbewerber Ergo beauftragte&nbsp;vor rund einem Jahr einen Kundenanwalt, der sich um Verbraucher kümmert, die sich ungerecht behandelt fühlen.</div>
<div></div>
<div>Die Lobbyfunktionäre haben indes fleißig Kodizes ausgearbeitet: Der Branchenverband GDV entwarf einen Verhaltenskodex für den Vertrieb, der Vermittlerverband BVK lässt seine Mitglieder freiwillig auf ein Leitbild des ehrbaren Kaufmanns schwören. Unklar sei allerdings laut FAZ nur, was der Kunde davon hat. (Seite 19, FAZ)</div>
<div></div>
<div>++++++</div>
<div></div>
<div>Überhöhte Provisionsforderungen von Vermittlern erschweren es Initiatoren geschlossener Fonds, attraktive Beteiligungsmodelle für Anleger aufzulegen, kritisiert Christian Harreiner, Geschäftsführer von DBM Fonds Invest. „Banken und Sparkassen verlangen so hohe Vermittlungsprovisionen, dass die Renditen der Fonds darunter leiden“, sagte Harreiner der <span style="font-weight: bold;">Financial Times Deutschland (FTD)</span>. (Seite 22, FTD)</div>
<div></div>
<div>++++++</div>
<div></div>
<div>Die Stimmung der&nbsp;deutschen Privatanleger ist derzeit so pessimistisch wie seit drei Jahren nicht mehr, schreibt die <span style="font-weight: bold;">Börsen-Zeitung (BöZ)</span>. Wie die DZ Bank zu den Ergebnissen einer von ihr durchgeführten Umfrage unter privaten Investoren berichtet, sei die&nbsp;Stimmung&nbsp;derzeit so schlecht wie im Herbst 2008, als die Pleite der US-Großbank Lehman Brothers den Höhepunkt der Finanzkrise markierte. Die Stimmung der Kleinanleger stehe damit in einem auffälligen Kontrast zum deutlich positiveren und risikofreudigeren Sentiment institutioneller Investoren und auch zum aktuellen Marktgeschehen. (Seite 1, BöZ)</div>
<div></div>
<div><span style="font-weight: bold;">portfolio international update 21.02.2012/gcu/gor</span></div>]]></content:encoded>
			<category>Presseschau</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Tue, 21 Feb 2012 08:55:00 +0100</pubDate>
			<title>Ungebundene Vermögensberatung wird attraktiver</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/ungebundene-vermoegensberatung-wird-attraktiver.html</link>
			<description>350 Bankberater wechselten 2011 nach Schätzung der V-Bank ins Lager der bankenunabhängigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[MÜNCHEN – Die unabhängige Finanz- und Vermögensberatung wird für viele Bankangestellte nach Beobachtung der V-Bank AG, zunehmend attraktiv. Die Bank, die sich auf die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern spezialisiert hat, schätzt, dass im vergangenen Jahr 350 Bankberater ins Lager der unabhängigen Vermögensverwalter wechselten. Rund 200 schlossen sich dazu einem bereits bestehenden Unternehmen an. Über 150 machten sich, zumeist als Team, selbstständig und erwarben eine eigenständige Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) als sogenannter Finanzportfolioverwalter.
„Die Wechselbereitschaft von Bankberatern hin zum Beratungsmodell eines bankenunabhängigen Vermögensverwalters steigt“, ist Jens Hagemann, Vorstandssprecher der V-Bank, angesichts der personellen Marktbewegungen überzeugt. Laut Branchenexperten gibt es in Deutschland zwischen 4.000 und 5.000 Berater im Private Banking, die jeweils mehr als 30 Millionen Euro an Kundenvermögen verwalten.
Ihre Einschätzung stützt die V-Bank auf die eigene Geschäftsentwicklung im zurückliegenden Jahr. 2011 meldeten die bestehenden Geschäftspartner der V-Bank insgesamt 112 neue Berater. Laut Bafin gab es 46 Neugründungen.&nbsp;Davon arbeitete jede zweite von Beginn an mit der V-Bank zusammen. Diese hatten im Schnitt vier Berater. Insgesamt betreute das nicht börsennotierte Spezialinstitut Ende Dezember 2011 für 215 Vermögensverwalter Kundengelder in Höhe von 4,6 Milliarden Euro.
„Immer höherer Vertriebsdruck, Umstrukturierungen in der Bankenwelt sowie der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Kunden“, macht Vorstandssprecher Jens Hagemann als Hauptmotive für einen Wechsel des Beratungsmodells aus. „Gerade gestandene Bankberater, die ihr Handwerk von der Pike auf gelernt haben, wollen ihren Kunden nicht einfach Produkte verkaufen, sondern möglichst ein Leben lang begleiten.“
Um Bankberatern den Wechsel zur bankenunabhängigen Vermögensverwaltung zu erleichtern, wird die V-Bank eine Kooperation mit einer der Top-3-Personalberatungen in Deutschland schließen. Einen ersten Testlauf soll es noch im ersten Quartal 2012 geben.
<span style="font-weight: bold;">portfolio international update 21.02.2012/kmo/gcu</span><br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Beratung</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Tue, 21 Feb 2012 06:00:00 +0100</pubDate>
			<title>Ingo Ulmer wechselt von Smart Invest zu Universal Investment </title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/ingo-ulmer-wechselt-von-smart-invest-zu-universal-investment.html</link>
			<description>Dort arbeitet er neben Daniel Flück im Business-Development-Team der Fondsgesellschaft.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>FRANKFURT – Nach über vier Jahren als Fondsmanager beim Stuttgarter Dachfondsverwalter Smart Invest ist Ingo Ulmer zur Kapitalanlagegesellschaft Universal Investment nach Frankfurt gewechselt. Sein neues Aufgabengebiet liegt allerdings nicht mehr im Asset Management. Künftig verstärkt Ulmer das Business-Development-Team von Universal Investment. Als Business Development Manager konzentriert er sich auf den Ausbau des Publikumsfondsgeschäfts, speziell mit alternativen Investmentprodukten.
Ingo Ulmer ist nach Daniel Flück bereits der zweite Fondsmanager, der als Auflagespezialist in das Team wechselt. Aktuell verwaltet Universal Investment insgesamt mehr als 134 Milliarden Euro, davon rund 14,4 Milliarden Euro in über 400 Publikumsfonds. Aus Sicht des Fondsanbieters ist der Bereich der Private-Label-Fonds weiter klar auf Wachstumskurs: In den vergangenen beiden Jahren wurden 90 neue Fonds aufgelegt, Anleger investierten rund zwei Milliarden Euro zusätzlich.
<span style="font-weight: bold;">portfolio international update 20.02.2012/gcu/kmo</span></div>]]></content:encoded>
			<category>Personalien</category>
			
			
			
		</item>
		
		<item>
            <pubDate>Mon, 20 Feb 2012 09:12:00 +0100</pubDate>
			<title>Presseschau: Pimco und AGI konkurrieren im eigenen Haus</title>
			<link>http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/presseschau-59.html</link>
			<description>In der Branche werten viele dies als Vorbereitung für den Verkauf eines Anbieters.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>FRANKFURT – Allianz-Chef Michael Diekmann baut die&nbsp;Vermögensverwalter Allianz Global Investors (AGI) und Pimco als Konkurrenten auf. In der Branche werten viele dies als Vorbereitung für den Verkauf eines&nbsp;der beiden Anbieter, schreibt das <span style="font-weight: bold;">Handelsblatt (HB)</span>. Beide Einheiten seien nach der Umstrukturierung nun konkurrierende Schwestergesellschaften mit Doppelstrukturen: „So etwas macht man nur, wenn man eine Sparte zum Verkauf vorbereiten will“, sagte ein Unternehmensberater zum HB, der nicht genannt werden will.
Auch Murat Ünal, Vorstand der Beratungsgesellschaft Funds at Work, überrascht die Zwei-Marken-Strategie der Allianz: „Ursprungsidee einer Holding ist es, dass sich die hier versammelten Einheiten spezialisieren.“ Ein weiterer Berater ist sich deshalb sicher: „Die langfristige Idee kann nur sein: Pimco kauft sich frei, oder die Allianz macht Pimco zur Hausmarke und verkauft den Rest.“ (Seite 32, HB)
++++++
Die Finanzagentur des Bundes hat ihre Drohung wahr gemacht und insgesamt 40.000 Konten von Privatkunden gekündigt, schreiben mehrere Finanzzeitungen. Als Grund für die Kündigung nannte die Finanzagentur, dass die betroffenen Kontoinhaber es versäumt hätten, wiederholt angeforderte Identifikationsunterlagen rechtzeitig bei der Behörde einzureichen, schreibt die <span style="font-weight: bold;">Financial Times Deutschland (FTD)</span>. Die Finanzagentur nimmt für den deutschen Staat Schulden auf und verwahrt zugleich für Privatkunden Schatzbriefe und andere Schuldtitel des Bundes. (Seite 21, FTD)
Allerdings können die fehlenden Daten laut einem Bericht der <span style="font-weight: bold;">Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) </span>nachgereicht werden. Solange das nicht geschehe, würden die gekündigten Konten zwar weiterlaufen, Käufe könnten jedoch nicht getätigt werden. (Seite 19, FAZ)
++++++
Ralph Brand übernimmt zum 1. März 2012 den Vorstandsvorsitz der deutschen Zürich-Beteiligungs-AG, schreibt die <span style="font-weight: bold;">Börsen-Zeitung (BöZ)</span> in ihrer Samstagausgabe. Der 48-Jährige, der zugleich für das deutsche Schadensversicherungsgeschäft verantwortlich ist, folgt Eduard Thometzek, der Ende 2011 in den Ruhestand trat. Brand war zuletzt bei Chartis Europa, dem Industrieversicherungsarm des US-Versicherers AIG, in der Geschäftsführung tätig. Brand übernimmt zudem den Vorstandsvorsitz beim Deutschen Herold. Seite 16, BöZ)
<span style="font-weight: bold; ">portfolio international update 20.02.2012/gcu/gor</span></div>]]></content:encoded>
			<category>Presseschau</category>
			
			
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>
